Apples iPad vs. Samsungs Galaxy Tab 10.1N: Niederlage für Apple

22. December 2011 0 Kommentar(e)

Vor drei Tagen konnte Apple noch gegen HTC einen kleinen Erfolg verzeichnen (wir berichteten), heute musste Apple hingegen eine Niederlage einstecken – und zwar in Deutschland. Genau gesagt in Düsseldorf, denn dort entschied das Landgericht über den Antrag von Apple, das Galaxy Tab 10.1N nicht zum Verkauf zuzulassen, weil es dem iPad genauso stark ähnelt wie das normale Galaxy Tab 10.1.

Das Galaxy Tab 10.1N unterscheidet sich hinreichend vom iPad entschied das Landgericht in Düsseldorf. (Foto: Samsung)

Das Galaxy Tab 10.1N unterscheidet sich hinreichend vom iPad entschied das Landgericht in Düsseldorf. (Foto: Samsung)

Die Richterin Johanna Brückner-Hofmann sah im breiteren Rahmen des 10.1N ein deutliches Unterscheidungsmerkmal. Zudem wäre das Samsung-Logo beim N so groß und unübersehbar. Dies alleine würde das Tablet schon vom iPad hinreichend unterscheiden.

Der Hintergrund der Klage gegen Samsung: Bereits vor 7 Jahren hat sich Apple das Design eines Tablets als Geschmacksmuster zumindest in Europa schützen lassen. Und eben diesen Schutz sieht Apple nun sowohl durch das Tab 10.1 als auch durch das 10.1N verletzt. Und während das 10.1 nach wie vor nicht in Deutschland verkauft werden darf, musste Apple beim Nachfolgemodell 10.1N nun wohl zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, dass es sich ausreichend vom damals vorgelegten Geschmacksmuster unterscheidet. Die Entscheidung über das 10.1 wird am 31.1. vom Oberlandesgericht in Düsseldorf verkündet.

Die endgültige Entscheidung betreffend 10.1N wird überhaupt erst am 9. Februar verkündet. Bis zu diesem Zeitpunkt darf Samsung das neue Tablet auf jeden Fall in Deutschland vertreiben.

 

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Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

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