Apple darf das iPhone 4S in Deutschland nicht ausliefern

5. November 2011 1 Kommentar(e)

Apple weiß, wie es sich anfühlt, einstweilige Verfügungen zu gewinnen. Das Unternehmen gewann zuletzt immerhin vier gegen Samsung (zwei in Deutschland, eine in den Niederlanden und eine in Australien – alle vorläufig). Nun hat es den Anschein, dass Apple zur Abwechslung mal auf der anderen Seite steht, nämlich auf der Verliererseite. Florian Müller von Foss Patents berichtet, dass ihm ein Gerichtsurteil vorliegt, in dem das Landgericht Mannheim Apple mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Geräten untersagt, die ein Mobilfunk-Patent von Motorola verletzten. Davon ist auch das iPhone 4S betroffen.

Das Urteil des Landgerichts Mannheim

Im Detail geht es um ein „Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem zum Senden eines Kommunikationssignals, das eine Vielzahl von Blöcken von Informationen umfasst“, sowie ein „Verfahren zur Synchronisation von Nachrichteninformation unter einer Gruppe von Empfängern“. Alles nicht ganz leicht verdauliche Kost, wie man dem Original-Dokument entnehmen kann.

Die Reaktionen der Betroffenen

Von der Unternehmenssprecherin Jennifer Weyrauch-Erickson von Motorola Mobility bekam Florian Müller eine Stellungnahme, die man wie folgt übersetzen könnte: “Je schneller Medien mobil werden, desto wichtiger werden für Motorola Mobility die patentierten Technologien in der drahtlosen Telekommunikationsindustrie. Wir werden uns weiterhin um den Schutz dieses geistigen Eigentums bemühen und sicherstellen, dass unsere Technologien allen Endverbraucher zur Verfügung stehen. Wir hoffen, dass wir in der Lage sind, diese Angelegenheit zu lösen, damit wir uns auf neue Innovationen konzentrieren können.”

Apples Stellungnahme fiel etwas kürzer aus: „Dies ist eine Verfahrensangelegenheit und hat nichts mit der Sache selbst zu tun. Die Sache hat auch keinen Einfluss auf den Verkauf von Produkten in Deutschland.”

Das klingt recht selbstsicher, hat aber auch niemand anders erwartet. Immerhin ist die Beklagte die Firma Apple Inc. in Cupertino. Für den Vertrieb in Deutschland ist hingegen das Tochterunternehmen Apple GmbH zuständig. Allerdings heißt es im Urteil auch, dass Apple Inc. in Deutschland „mobile Geräte“ weder liefern noch „anbieten“ darf. Dieser Umstand hätte somit Auswirkungen auf den Online-Shop von Apple und außerdem darf Apple Inc. keine neue Geräte an die Tochter in Deutschland zu liefern.

Wie es weitergehen wird, ist schwer zu sagen. Apple wird sicherlich gegen das Urteil berufen. Vollstreckbar ist es indessen schon einmal. Es bleibt also dabei, der Kunde hat das Nachsehen: weder das iPhone 4S noch das Galaxy Tab 10.1 von Samsung kann man in Deutschland erwerben.

 

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Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

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