Gericht verfügt: Eltern sind verpflichtet, WhatsApp vom Handy der Kinder zu löschen, wenn Sexting-Gefahr besteht

12. August 2016 0 Kommentar(e)

Eltern sind durchaus in der Pflicht, wenn Kinder via soziale Netze belästigt werden. Ein Vater aus Bad Hersfeld wurde nun dazu verurteilt, WhatsApp und Co vom Handy seiner Tochter zu löschen.

Weil seine 16 Jahre und 11 Jahre alten Töchter vom Schulfreund des Vaters via WhatsApp sexuell belästigt wurden, musste das Amtsgericht in Bad Hersfeld den Vater nun dazu zwingen, den Messenger vom Smartphone seiner Töchter zu entfernen. Lediglich ein vorheriges Backup sowie ggf. ein Ausdruck der bisherigen Chat-Verläufe könne zuvor noch durchgeführt werden, urteilte das Gericht.

Und weiter: „Dem Kindesvater wird aufgegeben, jegliche Messenger-Apps, welche eine zwangsweise automatische Vernetzung des Nutzers mittels der eigenen sowie fremder im Gerät hinterlegter Mobiltelefonnummern zwingend vorsehen oder vorschreiben, von den Smart-Geräten der Kinder stetig fernzuhalten…“

Und reden, reden, reden

Außerdem müsse der Vater regelmäßig Gespräche mit seinen Töchtern über die sinnvolle Nutzung von solchen Messaging-Diensten führen. Und einmal pro Quartal muss der Vater die Gerät jedes Kindes in Augenschein nehmen und etwaige jugendgefährdende Inhalte gemeinsam mit dem jeweiligen Kind besprechen.

Der Vater muss das Handy seiner Tochter auf jugendgefährdende Inhalte überprüfen (Foto: Shutterstock[Production-Perig])

Der Vater muss das Handy seiner Tochter auf jugendgefährdende Inhalte überprüfen (Foto: Shutterstock[Production-Perig])

Anzeige durch Mutter und Lehrerin

Angezeigt wurden die Vorfälle von der älteren Tochter gemeinsam mit ihrer Mutter und deren neuen Lebensgefährten. Unterstützt wurde die Anzeige von der Klassenlehrerin und dem Direktor der vom Mädchen besuchten Schule. Die Lehrerin berichtete, dass die Tochter durch den Freund des Kindesvaters über das Programm “WhatsApp” langandauernd sexuell belästigt worden sei. Er habe außerdem bei den Besuchen bei sich auch einige Male Fotos von den Töchtern angefertigt. Der Vater dürfte aber so viel Vertrauen in seinen ehemaligen Schulfreund gehabt habe, dass er der älteren Tochter eine Blockierung des “WhatsApp”-Kontaktes zu diesem Freund untersagt habe.

Diese Auflagen an den Vater zeigen, dass die Eltern durchaus verpflichtet sind, die Handy-Inhalte der Kinder zu kontrollieren, Privatsphäre geht bei Kindern also nicht vor. Für manche Eltern sicherlich eine neue Erkenntnis.

Quelle: Hessenrecht Landessprechungsdatenbank via Futurezone

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Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

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