Vorratsdatenspeicherung von Europäischem Gerichtshof gekippt

Daniel Kuhn 8. April 2014 0 Kommentar(e)

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof heute das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Dieses muss nun überarbeitet und “auf das absolut Notwendige beschränkt” werden.

European Flag

Das massenhafte Speichern von Metadaten ist immens wichtig für die Bekämpfung von Verbrechen und vor allem für das Verhindern terroristischer Anschläge – so zumindest die Meinung der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Das sehen die Gegner natürlich ganz anders, und haben dagegen vor Gericht geklagt. Nachdem bereits 2010 das Bundesverfassungsgericht die Richtlinien gekippt hat, können die Gegner nun einen weiteren Erfolg feiern – dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge verstößt das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Gesetz und muss “auf das absolut Notwendige beschränkt” werden.

In der Begründung der Richter hieß es zudem, die Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig und verstoße gegen verschiedene Grundrechte, wie das Recht auf Privatsphäre oder Datenschutz und freie Meinungsäußerung. Denn die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der Zugriff auf diese ohne das Wissen der Betroffenen, erzeugt ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens.

Zudem ist die VDS bis heute stark umstritten, da ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Verhinderung von Verbrechen bis heute nicht nachgewiesen werden konnte. Dies hat vor wenigen Tagen erst auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Blog-Eintrag festgestellt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2010 sind die Aufklärungsdaten nicht gesunken und Deutschland steht nicht schlechter da, als Länder in denen VDS praktiziert wird.

Das Urteil des EuGH ist also nicht nur für die erklärten Gegner der VDS ein Erfolg, sondern auch für alle EU-Bürger. Allerdings heißt dies nicht, dass wir in Zukunft bedenkenlos mit unsere Smartphones, Tablets und Laptops kommunizieren können. Die Richtlinien müssen nun überarbeitet und auf das “absolut Notwendige” reduziert werden – was genau das bedeutet, wird in den kommenden Monaten und vielleicht sogar Jahren ausdiskutiert.

Via: t3n
Bild: European Flag by Rock Cohen

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