Razzia bei Kinox.to: In vier Bundesländern sind Ermittler gegen die Hintermänner des Streaming-Portals vorgegangen. Während die Hauptverdächtigen noch auf der Flucht sind, fragen sich die Nutzer der Seite, mit welchen rechtlichen Konsequenzen jetzt sie zu rechnen haben? Wir geben Antworten.
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Illegale Streaming-Portale sind im Grunde wie die Hydra, das Fabelwesen aus der griechischen Mythologie: Schlägt man ihm ein Kopf ab, wachsen direkt zwei wieder nach. Auf das Internetzeitalter übertragen: Macht ein Streaming-Portal die Schotten dicht, stehen dutzende andere breit, um den Platz einzunehmen. So war es, als 2011 Kino.to geschlossen wurde – und genauso wird es nach der Razzia sein, die aktuell Kinox.to ins Visier nimmt. Im Auftrag der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft haben sächsische Ermittler versucht, die Betreiber von Kinox.to aufzuspüren. Die Webseite verlinkt auf Filme und TV-Serien, ohne sie jedoch selbst zu hosten. Zum Teil handelt es sich bei den Verlinkungen um aktuelle Filme oder Serienfolgen, die noch im Kino laufen beziehungsweise gar nicht in Deutschland zu sehen sind. Teilweise sind auf dem Portal aber auch Links zu legalen Angeboten zu finden, Kinox.to tanzt in dem Sinne also auf einem schmalen Grat zwischen Legalität und Illegalität.
In der Nähe von Lübeck stürmte eine Spezialeinheit ein Wohnhaus, um die Hauptbeschuldigten, zwei Brüder, aufzufinden. Die beiden 21 und 25 Jahre alten Geschwister, die noch in der elterlichen Wohnung leben, wurden allerdings nicht aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Urheberrechtsverletzung im gewerbsmäßigen Ausmaß vor, ebenso wie räuberische Erpressung, Brandstiftung und Steuerhinterziehung. Gegen zwei weitere Hintermänner im Raum Neuss und Düsseldorf wurden Haftbefehle erlassen und vollstreckt. Die Betreiber von Kinox.to sollen auch Kontakte zu den Köpfen der Vorgängerseite, Kino.to, unterhalten haben. Zudem sollen sie auch eigene Filehoster wie Freakshare.com oder Bitshare.com betrieben haben, auf denen viele der illegalen zum Stream angebotenen Filme und Serien gehostet worden sein sollen. Geld verdient haben die Beschuldigten demnach mit Abo-Modellen und Onlinewerbung. Offenbar auch ziemlich gut: Allein die hinterzogenen Steuereinnahmen taxieren die Ermittler auf mehr als eine Millionen Euro.
Mit welchen Konsequenzen haben nun die Nutzer von Kinox.to zu rechnen? Sofern es sich lediglich um Streaming handelt, der Film also nicht heruntergeladen wurde, vermutlich mit keinen. Das reine Anschauen eines Streams ist nicht verboten, meint Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Anm. d. Red.) – die hier offenbar die Strafanzeige erstattet hat – auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen.“ Eine ähnliche Auffassung vertritt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), der vor kurzem entschieden hat, dass die Zwischenspeicherug von Streams im Browser-Cache keine Vervielfältigung im Sinne einer Kopie darstellt. Bis auf weiteres haben Nutzer von Kinox.to also nichts zu befürchten, solange nichts heruntergeladen wurde.
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