Lediglich der Windows Phone Marketplace von Microsoft und der Android Market von Google erzielten ein „Befriedigend“. Apples App Store ist nur „ausreichend“, weil er wegen deutlicher Mängel im Kleingedruckten, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgewertet wurde. Am schlechtesten schnitten die App-Stores Blackberry App World, Nokias Ovi Store und der Opera Mobile Store ab.
An die mittlerweile üblichen Qualitätsstandards deutschsprachiger Seiten von Internethändlern kommen die App-Stores bei weitem nicht heran. Teilweise sind die Produktinformationen auf den Webseiten äußerst dürftig, oft nur in Englisch verfasst oder via Übersetzungsprogramm in hanebüchenes Deutsch übertragen.
Viele App-Stores informieren ihre Kunden nicht darüber, auf welche Telefonfunktionen und Daten die angebotenen Apps zugreifen. Datenschützer warnen davor, dass App-Stores oder die App-Entwickler über viele Apps Zugriff auf private Daten, zum Beispiel das persönliche Adressbuch, haben, ohne dass die Nutzer dies merken.
Ein weiteres Problem: Die Hälfte der App-Stores bietet kein ordnungsgemäßes Impressum, das an einer übersichtlichen Stelle vollständige Informationen über den Anbieter zeigt. Dadurch fehlt den Kunden eine einfache Möglichkeit, bei Beschwerden Kontakt mit ihrem Vertragspartner aufzunehmen. Einige App-Stores verlangen von den Kunden, persönliche Kreditkarteninformationen zu hinterlegen – selbst für Kleinstbeträge.
Weitere Tipps und die detaillierten Ergebnisse des Tests gibt es in der August-Ausgabe der Zeitschrift test oder im Internet unter www.test.de/app-stores.