Apple verhindert deutsche Apps im Amazon Appstore

Pünktlich zu Wochenbeginn versorgt uns die wundersame Welt des Markenrechts wieder mit Neuigkeiten. Bei den Protagonisten handelt es sich einerseits überraschenderweise um Apple und andererseits um den Onlineversandhandel Amazon. Man streitet sich ja bereits seit Monaten um die Verwendung des Begriffs „App Store“. Aktuell wirkt sich das auch auf deutsche App-Entwickler aus. Diese haben momentan keine Möglichkeit ihre Apps in den Amazon Appstore zu laden. Denn die Funktion „new apps“ wurde quasi im Vorbeigehen vom Entwicklerportal genommen. In einer Mail an deutsche Entwickler erklärt Amazon, dass man sich aufgrund der Rechtsstreitigkeiten mit Apple zu diesem Schritt gezwungen sieht. Man hoffe jedoch, dass deutsche Apps bald wieder zugelassen werden können. Interessantes Detail am Rande: Apple hat es eilig. Geklagt wird in Deutschland noch bevor die deutsche Version des Amazon App Stores überhaupt verfügbar ist.

Wie alles begann

Apple bringt den Begriff „App Store“ zum ersten Mal 2008 ins Spiel. Im „App Store“ erhalten iPhone- und iPad- User diverse Programme für ihre Endgeräte. In Cupertino sichert man sich die Rechte an dieser Bezeichnung und bekommt auch das Okay der amerikanischen Patentbehörde. Aber das Glück ist von kurzer Dauer. Anfang 2011 erhebt Microsoft Einspruch mit der Begründung, dass die Bezeichnung „App Store“ allgemeine Gültigkeit besitzt und als Platzhalter für online Softwareangebote fungiert. Amazon startet seinen U.S. „Appstore“  im März 2011, Apple reagiert mit einer Klagewelle. Man will dem Konkurrenten die Verwendung des Begriffes verbieten.

Im Eiltempo gescheitert

Ein Eilverfahren mit dem Ziel einer einstweiligen Verfügung, das Apple im Juli 2011 gegen Amazon lanciert, sollte es endgültig richten. Die Entscheidung der zuständigen Richterin ist für beide Seiten jedoch wenig zufriedenstellend, denn beide blitzen mit ihren Argumenten ab. Fortsetzung vor Gericht folgt im Oktober 2012.