Deutsche Telekom: Gericht erklärt Drosselung für unzulässig

Im Sommer hatte die Deutsche Telekom mit der Ankündigung neuer Tarife für Aufregung gesorgt, in denen eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Datenvolumens vorgesehen ist. Das Landgericht Köln gibt den Kritikern nun Recht und erklärt die Drosselungsklauseln in den Verträgen für unzulässig.

Die Deutsche Telekom befand sich im Sommer plötzlich im Mittelpunkt einer massiven Kritikwelle und das nicht unberechtigt. Auslöser waren die Pläne, künftige Verträge mit einer Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde beziehungsweise 2 Megabit pro Sekunde zu versehen, sobald eine bestimmte Datenmenge erreicht wird. Genau diese geplanten Klauseln hat nun das Landgericht Köln in einem Urteil für unzulässig erklärt. Damit wurde einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben.

Nach Ansicht der Zivilrichter werde das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung durch die geplante Drosselung gestört. Der Begriff Flatrate impliziert eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen bestimmten Preis, bei der der Kunde nicht mit Einschränkungen rechnet. Eine Reduzierung der Internetgeschwindigkeit auf rund 10 Prozent der ursprünglichen Geschwindigkeit stelle allerdings eine sehr große Einschränkung dar, die nicht nur Poweruser, sondern auch Normalnutzer betrifft.

Die Verbraucherzentrale NRW feiert dieses Urteil natürlich als großen Erfolg für den Anwender und die Netzneutralität, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, gegen den Richterspruch in Revision zu gehen. Die Chancen für die Telekom werden hier allerdings sehr gering eingeschätzt und so scheint es wahrscheinlicher, dass der Provider die Vertragsinhalte nicht ändern wird, sondern stattdessen den Begriff “Flatrate” aus den Verträgen und der Werbung streichen, oder zumindest deutlich sichtbar einschränken wird.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen sicher auch andere Telekommunikationsunternehmen, die der Telekom nachgeeifert haben und ähnliche Klauseln in die Verträge aufgenommen haben, zurückrudern und diese wieder streichen.

Insgesamt ist das Urteil ein sehr positiver Schritt für die Netzneutralität da somit auch die bevorzugte Behandlung der Telekom-eigenen Dienste, die von der Drosselung nicht betroffen wären, für unzulässig erklärt wurde. Sobald es Neuigkeiten zu dem Thema gibt, werden wir euch selbstverständlich darüber informieren.

(via FAZ und Pressetext)