Ein erster Schritt in die richtige Richtung – wenn auch nur ein kleiner. Frankreich verbietet den Einbau von Bauteilen, die gewissermaßen eine vordefiniertes Ablaufdatum haben.
Auch interessant: Asus ZenPad S 8.0: Hochwertiges Tablet für 299 US-Dollar vorgestellt
Wenn sich das Tablet nicht mehr einschalten lässt und das Smartphone keine Musik mehr spielt, der Smart TV keine Bilder mehr zeigt und der heimische PC ständig heiß läuft, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern oftmals sogar von Herstellerseite geplant. Ein Schlagwort kreist diesbezüglich schon seit Jahren durch die Medienwelt im Speziellen und Konsumwelt im Allgemeinen: “Geplante Obsoleszenz”, einen geplanten Verschleiß, nennt der Experte das.
Frankreich schiebt dieser Vorgehensweise nun den Riegel vor: Sollte ein Hersteller eines elektronischen Geräts in Zukunft Schwachstellen verbauen, auf Bauteile mit baldigem Ablaufdatum setzen, steht eine Strafe ins Haus. Zwei Jahre Haft oder 300.000 Euro Geldstrafe soll die betragen, wobei die Geldstrafe variabel ist: Wenn das Unternehmen nicht aus den Fehlern lernt, können bis zu 50 Prozent des Jahresumsatzes an den Staat gehen.
Der Haken an der Sache ist auch logisch: Wie sol bewiesen werden, dass das Gerät aus geplanten Umständen kaputt gegangen ist? Die Bringschuld liegt hier beim Käufer, er muss beweisen, dass das Gerät vom Hersteller dahingehend verpfuscht wurde. Ob das immer gelingt, steht auf einem anderen Stern, weshalb wir eingangs auch nur von einem kleinen Schritt in die richtige Richtung geschrieben haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage in den nächsten Jahren – auch hierzulande – verändert, und ob derartige Straften, die für viele Hersteller ja ohne Probleme aus der Portokasse zu bezahlen sind, genügend Druck ausüben.
Eure Meinung zum neuen Gesetz in Frankreich? Durchdacht oder ein sinnloser Schnellschuss? Wir freuen uns über Kommentare!
[via derStandard]