Es ist noch nicht recht lange her, dass Facebook WhatsApp für 19 Milliarden Dollar übernommen hat. Nun macht WhatsApp wieder von sich reden und lässt uns wissen, dass Personen unter 16 Jahren die App nicht nutzen dürfen.
Das ist verrückt, aber es stimmt. Entdeckt hat diesen offensichtlichen Widerspruch der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Rolf Becker der Kölner Kanzlei Wienke & Becker im Auftrag von Handelsblatt Online. Er hat sich die Mühe gemacht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp in ihre Einzelteile zu zerlegen. Genaugenommen stimmt jeder Anwender diesen AGBs zu. 95 Prozent aber wahrscheinlich ohne auch nur eine einzige Zeile gelesen zu haben. Weitere 4 Prozent werfen nach einer Seite das Handtuch und tippen auf „Einverstanden“ und ein paar wenige lesen bis zur zweiten Seite.
Es ist aber auch kein Unterfangen für ein paar Minuten, ja nicht einmal von Stunden. Wer die AGBs auch verstehen möchte, hat gut und gerne ein paar Tage Beschäftigung. Schließlich liegen sie auch hierzulande nur in Englisch vor und umfassen rund 14 A4-Seiten bzw. 6.400 Wörter bzw. ca. 40.000 Zeichen.
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Jedenfalls kam der Anwalt von Handelsblatt Online bei seinen Übersetzungsversuchen zum Ergebnis, dass jeder Nutzer beim Hochladen von Bildern die Bildrechte dafür abtritt: „Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann“, sagt Rolf Becker. „Ob sie das wirksam tun, ist allerdings noch eine andere Frage.“, so Becker. Demnach ist WhatsApp berechtigt, ohne irgendwelche Einschränkungen die Inhalte jedes Nutzers zu verbreiten und beliebig zu vervielfältigen.
Doch wer von den Anwender ist sich dessen überhaupt bewusst? Und ist es rechtens, dass die AGBs in englischer Sprache verfasst sind, wo sich WhatsApp doch eindeutig an deutsche Verbraucher richtet? Wäre es nicht logisch, dann auch die AGBs einzudeutschen? Zwar würden sie dann kaum öfter gelesen, aber so hat man ja nicht einmal die Chance sie zu verstehen.
Gegen diese Unart laufen Verbraucherschützer natürlich Sturm. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auch bereits deswegen gegen WhatsApp geklagt. Und die Chancen stehen auch nicht schlecht. Allerdings dauert es sehr lange, bis solche Klagen gewonnen werden, schließlich hat auch Facebook viele gute Anwälte, die die Causa zumindest verzögern können.
Doch nun zu unserem eigentlich Thema: Im Zuge der Recherchen hat besagter Anwalt auch einen Passus in den AGBs (Punkt 9) gefunden, der eigentlich zum Lachen anmutet: „In any case, you affirm that you are at least 16 years old as the WhatsApp Service is not intended for children under 16. If you are under 16 years of age, you are not permitted to use the WhatsApp Service.“ – „Jedenfalls bestätigst du, dass du älter als 16 Jahre alt bist, denn WhtasApp ist nicht geeignet für Kinder unter 16 Jahren. Wenn du unter 16 Jahre alt bist, dann ist es dir nicht erlaubt, den WhatsApp-Service zu nutzen.“
Rate mal, von wem WhatsApp sehr häufig genutzt wird! Richtig, von Personen unter 16 Jahren. Und die dürften eigentlich gar nicht. Wissen es aber andererseits auch nicht, weil sie die AGBs ja nicht lesen (können).
Das Problem, das WhatsApp mit Jugendlichen hätte: Die Rechteabtretung von Jugendlichen ist mehr als heikel. Also schließt man sie offiziell einfach vom Dienst aus. Wer dennoch mitmacht, ist selber schuld.
Quelle: Handelsblatt