Das soziale Netzwerk Facebook ist schon das eine oder andere Mal wegen der Verletzung der Privatsphäre im Kreuzfeuer gestanden. Jetzt gibt es sogar das erste Vorgehen von Verbraucherschützern gegen Facebook.
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Facebook muss sich aufgrund einer Klage des Verbraucherschutzes wegen Peek & Cloppenburg sowie der Coupon-Webseite Payback.de vor Gericht verantworten. Der Grund für den Prozess, ist der „Gefällt mir“-Button von Facebook. Den Angaben der Verbraucherschützer zufolge ist dieser dafür verantwortlich, dass persönliche Informationen, wie beispielsweise das Surfverhalten, an den Webseitenbetreiber weitergegeben werden, selbst wenn man über keinen Facebook-Account verfügt oder nicht eingeloggt ist. Von Seiten der Payback-Gesellschaft heißt es, dass man diese Klage begrüße, da damit endlich Klarheit in Bezug auf den Facebook-Button herrscht.
Auf fast allen Webseiten im Internet ist der „Gefällt mir“-Button zu finden. Webseitenbetreiber nutzen ihn um ihre Reichweite zu erhöhen, während die Nutzer mit diesem ganz einfach ihr Interesse an etwas verlautbaren können. Was im Hintergrund aber passiert, wissen nur die wenigsten: Durch die Implementierung des „Gefällt mir“-Buttons kann Facebook die Interaktionen und das Surfverhalten des Nutzers ganz einfach mit Hilfe von Cookies nachverfolgen. Auf diese Art und Weise ist es für Facebook ein leichtes, personalisierte Werbung zu schalten. An sich ist das ja nichts schlechtes, allerdings werden die Daten ohne die Einverständnis der Nutzer gesammelt und auch ausgewertet.
Das soziale Netzwerk hat sich auch bereits zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer geäußert und ist der Meinung, dass diese Vorgehensweise ein legaler, wichtiger und vor allem akzeptierter Teil des Internets sei.
Wir sind gespannt, wie dieser Prozess ausgehen wird und halten euch natürlich auf dem Laufenden.
Quelle: Futurezone