Konsumentenschützer kritisieren Amazon Prime-Angebote: Rabatte sind aufgeblasen

Es sei ein Abverkauf von Ladenhütern mit Marktschreier-Methoden, sagen Konsumentenschützer. Wer die Rabatte beim Prime-Day von Amazon nicht prüft, ist selber schuld.

„Die größte Angebotsaktion aller Zeiten“, so nannte Amazon die Aktion am 12. Juli.  Es winken Preisnachlässe von bis zu 70 Prozent, bei über 100.000 Angeboten.

Die „Verbaucherzentrale Nordrhein-Westfalen“ jedoch ist der Auffassung, dass auch die Rabatte so aufgeblasen sind wie Amazons Werbung für den Prime-Day.

Vergleich mit UVPs nicht aussagekräftig

Verglichen werden die ach so tollen Hammerpreise nämlich oft mit den UVPs (unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller). Die jedoch haben im Prinzip eine Lebensdauer wie eine Eintagsfliege. Und nur über den Vergleich mit den UVPs kommt Amazon auf die enormen Rabatte von 30 bis 50, oftmals auch 70 Prozent. Vergleicht man die Amazon-Schnäppchen hingegen mit den üblichen Marktpreisen, schrumpfen die Rabatte von rund 50 Prozent schnell auf unter 20 Prozent.

Nicht umsonst ist der Prime-Day bereits seit dem Vorjahr in der Kritik. Damals warf man Amazon vor, keine attraktiven Angebote angeboten zu haben. Diesmal waren zwar vor allem im Technik-Bereich weniger langweilige Angebote dabei, doch nicht selten finden wir auch ab und an mal – vor allem bei technischen Geräten – der Hinweis: „Für diesen Artikel ist ein neueres Modell vorhanden.“ Und bereits in der „Countdown-Woche“ zum Prime-Day waren von 100 Produkten, die die Verbraucherschützer überprüften, gerade mal sechs aktuell in den Top 10 der jeweiligen Bestsellerliste auf Amazon.

Drum prüfe wer sich bindet

Die „Verbaucherzentrale Nordrhein-Westfalen“ rät daher, trotz Zeitdruck die Prime-Day-Angebote genau zu prüfen und deren Preis über Preissuchmaschinen wie etwa geizhals gegenzuchecken.

Und wenn jemand tatsächlich mal ein Schnäppchen aus Zeitdruck eher ungewollt gekauft hat, der kann immer noch von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Amazon gesteht seinen Kunden immerhin ein 30-tägiges Rückgaberecht zu.

Quelle: Verbaucherzentrale NRW