Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor WhatsApp-Nachrichten, die zum Abschließen eines kostenpflichtigen Abonnements führen können.
Auch interessant: Jedes dritte Kind tappt in die App-Kostenfalle
Anwender des Messengers WhatsApp erhalten seit einigen Tagen Nachrichten, die sie über neue Funktionen der App informieren – und sie zum Antippen eines Links auffordern. Allerdings: „Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter“, erläutert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Hinterlistigerweise enthält die Nachricht darüber hinaus eine Aufforderung, diese Nachricht an Freunde weiterzuleiten. Dabei macht sich der Drittanbieter zunutze, dass Nachrichten, die von Freunden stammen, eine höhere Vertrauenswürdigkeit genießen und daher in stärkerem Maße zum Antippen des Links verführen.
Für den Drittanbieter ist es nicht schwierig, seine unberechtigten Forderungen auf der Mobilfunkrechnung des Benutzers zu platzieren. „Das funktioniert über das so genannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte“, so Katja Henschler.
Dieses System ermöglicht es dem Drittanbieter, bei einer Nutzung des Internets über Mobilfunk die Rufnummer des Smartphones abzurufen und die angeblichen Kosten über den Mobilfunkanbieter abzurechnen. Eine Bestätigung mittels einer TAN oder PIN ist bei dieser Methode nicht nötig.
„Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben“, erklärt Henschler. Ihr Ratschlag: Betroffene Verbraucher sollten sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zahlen. Wenn die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen wird, könne man bei seiner Bank innerhalb von acht Wochen die Rückbuchung veranlassen und dann den entsprechend gekürzten Betrag an den Mobilfunkanbieter überweisen. Allerdings gehe man dabei das Risiko ein, dass der Mobilfunkanbieter daraufhin den Anschluss sperre.
„Wer sich zukünftig vor solchem Ärger schützen will, kann eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen“, empfiehlt Katja Henschler. Dazu könne man sich formlos an seinen Mobilfunkanbieter wenden. Das Einrichten einer solchen Drittanbietersperre ist kostenlos, und die Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, sie vorzunehmen. Auf Nachfrage ermöglichten manche Mobilfunkanbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Drittanbietersperren verhindern, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.
Quellen: Verbraucherzentrale Sachsen, Verbraucherzentrale Niedersachsen