Wie auskunftsfreudig sind WhatsApp und Facebook, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft anfragt?
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Existiert in dem Messenger „WhatsApp“ eine gefährliche Hintertür, die die Ende-zu Ende-Verschlüsselung in bestimmten Fällen aufhebt? Die Experten sind sich noch etwas uneins. Noch interessanter jedoch ist die Frage, welche Benutzerdaten das Unternehmen WhatsApp Inc., beziehungsweise dessen Mutter Facebook herausrückt, wenn die Behörden darum bitten.
Der Forbes-Journalist Thomas Fox-Brewster hat dies gründlich untersucht. Seine Erkenntnisse:
Sprecher von WhatsApp Inc. betonen immer wieder, dass das Unternehmen nicht in der Lage sei, Inhalte von Nachrichten an Ermittlungsbehörden auszuhändigen. Einfach weil das Unternehmen selbst wegen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keinen Zugriff auf diese Inhalte habe.
Und tatsächlich fand Thomas Fox-Brewster „wenig Anzeichen“ dafür, dass WhatsApp jemals Nachrichteninhalte ausgehändigt habe.
Ganz anders sieht es aus bei den sogenannten Metadaten – also den Informationen darüber, mit wem ein WhatsApp-Anwender wann und wie lange kommuniziert hat. Wie oft WhatsApp bereits derartige Informationen zur Verfügung gestellt hat, darüber gibt das Unternehmen zwar keine Auskunft. Der Journalist hat jedoch beim Untersuchen von Gerichtsunterlagen „eine Handvoll“ Beispiele dafür gefunden, dass WhatsApp entsprechenden Aufforderungen von Untersuchungsbehörden Folge geleistet hat. In der Regel ging es dabei um Ermittlungen gegen Drogenhändler und Terroristen.
Sehr häufig dagegen erhält die WhatsApp-Mutter Facebook Anfragen von Ermittlungsbehörden. Und da die Facebook-Daten unverschlüsselt gespeichert werden, kann das Unternehmen in solchen Fällen umfangreiche Informationen herausgeben. Laut dem „Bericht über Regierungsanfragen“ von Facebook hat das Unternehmen von Januar bis Juni 2016 in den USA 23.854 „Datenanfragen zum Strafvollzug“ erhalten – und in über 80 Prozent dieser Fälle zumindest „einige Daten“ herausgegeben.