Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme Rechtssicherheit schafft.
Es werden uns also in Zukunft selbstfahrende Autos chauffieren, allerdings müssen die Systeme so gestaltet sein, dass der Fahrer jederzeit eingreifen kann. Er muss in der Lage sein, das automatisierte Fahrsystem zu übersteuern bzw. abzuschalten. So sieht es das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vor. Diese Konvention wurde bereits im September 2014 von 73 Vertragsstaaten beschlossen. Darin geht es in erster Linie darum, dass der Passus „dass, jeder Fahrer dauernd sein Fahrzeug beherrschen müsse“ für den Betrieb selbstfahrender Autos nicht mehr passend war.
Hier die Stellungnahme des deutschen Verkehrsministers Dobrindt zum Gesetzesentwurf:
Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. Wir wollen diese Technologie auf die Straße bringen. Dafür treiben wir die Öffnung internationaler Abkommen voran. Einen wichtigen Meilenstein haben wir jetzt erreicht: Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot.
Auf internationaler Ebene setzt sich das BMVI bereits für weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens ein. So soll in Zukunft auch ein automatisiertes System als „Fahrer“ bezeichnet werden dürfen. Außerdem hat Bundesminister Dobrindt mit den Verkehrsministern anderer Länder eine Arbeitsgruppe gegründet, die bis zum nächsten G7-Verkehrsministertreffen im September die Regeln für das automatisierte und vernetzte Fahren international voranbringen soll.
Quelle: BMVI