Die sogenannte Cyber Kriminalität nimmt immer weiter zu und dementsprechend wachsen auch die Schäden im finanziellen Bereich, die hierdurch verursacht werden. Vor allem für mittelständische Unternehmen, die über sensible Daten ihrer Kunden verfügen oder die selber mit hoch sensiblen Daten arbeiten, sind hier besonders stark betroffen. Schäden können dann schnell auch mehrere hunderttausend Euro bis hin in den Millionenbereich betragen. Welchen Nutzen nun eine Cyber Versicherung im Einzelnen hat und wann genau sie greift, werden wir im folgenden Artikel einmal beleuchten.
Dieser Bereich der Versicherungen ist noch recht neu, somit dürfte dem einen oder anderen Verbraucher noch nicht einmal klar sein, dass es eine derartige Versicherung überhaupt gibt. Grundlegend handelt es sich hier um eine Form der Versicherung, die Schäden abdeckt, welche durch Angriffe von Hackern oder durch sonstige Formen von Cyber Kriminalität entstehen. Die Schäden durch einen solchen Angriff durch Hacker oder andere Kriminelle können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher wurden auch von der GDV, also dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Rahmenbedingungen in Form von sogenannten Musterbedingungen entworfen. Diese regeln Art und Umfang der Regulierung im Schadensfall. Wie dies im Einzelnen ausschaut, werden wir uns später noch anschauen. Angedacht sind diese von der GDV entworfenen Musterbedingungen vor allem für mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und mit einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro. Das dürfte dann auch das Hauptklientel sein, auf dass es Hacker und Cyber Kriminelle abgesehen haben.
Grundlegend sind einmal nahezu alle Schäden abgedeckt. Wenn also beispielsweise dem Kunden eines Unternehmens ein Schaden entsteht, also ein sogenannter Drittschaden, dann wird auch dieser durch die Cyber Versicherung abgedeckt. Doch auch alle sogenannten Eigenschäden des Unternehmens werden reguliert. Diese sind nun im Grunde genommen recht vielfältig aufgestellt. Dabei geht es nicht nur um die reine Schadensbegleichung des eigentlichen Schadens an sich sondern vielmehr auch um die gesamten Wiederherstellungskosten. So kann ein geschädigtes Unternehmen durchaus auch sogenannte Computer Forensiker beauftragen und die Versicherung trägt die Kosten. Auch die Reparatur eventuell geschädigter Software oder Systeme, die Wiederaufbereitung der Daten und selbst der Einsatz eines Krisenmanagements ist durch die Versicherung abgedeckt. Selbst Anwälte, die sich rein auf Cyber Kriminalität spezialisiert haben, können auf Kosten der Versicherung beauftragt werden. Natürlich kommt die Versicherung auch für all jene Kosten auf, die dem Unternehmen durch eine eventuell nötige Strafverteidigung entstehen. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein geschädigter Kunde des Unternehmens dieses verklagt.
Kurzum ist ein Unternehmen, das damit rechnen muss oder kann, Opfer einer Hacker Attacke oder anderer Arten von Cyber Kriminalität zu werden, durchaus bestens beraten mit dem Abschluss einer derartigen Versicherung.