Technisch sind Smartphones und Tablets bis auf die Displaygröße und die andere Funkhardware identisch – nach amerikanischem Recht trifft diese Ähnlichkeit nicht auf das Jailbreaken zu. Es ist nämlich legal, ein Smartphone zu jailbreaken – bei Spielkonsolen oder Tablets ist das seit gestern nicht mehr der Fall.
Als Begründung dafür führt die Behörde an, dass Anwendungen bzw. Spiele für Konsolen um einiges aufwändiger zu entwickeln sind als die durschnittliche Applikation für Smartphones. Aus diesem Grund verdienen diese Produkte “mehr Schutz” – aufgrund der geringen Verbreitung von Smartphones und Tablets sei das allgemeine Interesse nicht gegeben. Interessant ist auch, dass ab 2013 eine Erlaubnis des Netzbetreibers zum Smartphone-Jailbreak einzuholen ist.
Die praktische Bedeutung dieser Gesetzesänderung ist allerdings eher minimal. Prozesse über Jailbreaking finden so gut wie nie statt – es gilt das Konzept des “wo kein Kläger, da kein Richter”.
Quelle: Pressetext