Viele Kunden möchten ihre Lebensversicherung mittlerweile wieder loswerden. Grund dafür sind neben den sinkenden Zinsen auch die schlechten sonstigen Konditionen, die viele Versicherer bieten. Sie erhöhen etwa die Gebühren oder erschweren ihren Kunden die Kündigung. Mit dem Widerruf gibt es aber mittlerweile eine vom BFG bestätigte Möglichkeit, unliebsame Lebensversicherungen gewinnbringend aufzulösen. Das funktioniert auch noch nach bereits erfolgter Kündigung oder regulärer Auszahlung der Lebensversicherung!
Warum sich viele Lebensversicherungen nicht mehr lohnen
Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt den sogenannten Höchstrechnungszins (auch Leitzins genannt) vor. Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, maximal mit diesem Zinssatz zu kalkulieren, wenn sie garantieverzinste Policen anbieten. Der Haken: Aktuell – also im Jahr 2022 – liegt der Höchstrechnungszins bei gerade einmal 0,25 Prozent, Tendenz weiter sinkend. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 konnten Sie als Kundin oder Kunde noch mit vier Prozent rechnen.
Die niedrigen Zinsen sind also das eine. Der andere Punkt sind die hohen Kosten, wobei Sie selbst bei einer Kostenquote von einem Prozent jährlich und 0,25 Prozent Zinsen jedes Jahr einen rechnerischen Verlust von 0,75 Prozent Ihrer Beiträge machen.
Insgesamt sind kapitalbildende Lebensversicherungen keine rentablen Anlageprodukte mehr. Hinzu kommen die hohen Kosten, die Sie bei einer Kündigung zusätzlich in Kauf nehmen müssen. Einzige gesetzliche Vorgabe: Der Versicherer muss mindestens 50 Prozent der Beiträge auszahlen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen.
Wie können Sie Ihre Lebensversicherung auflösen?
Möchten Sie Ihre Lebensversicherung loswerden, können Sie sie auf der einen Seite kündigen. Hierbei müssen Sie aber mit einem Verlust rechnen, denn der Rückkaufswert liegt in der Mehrzahl der Fälle niedriger als die Summe der eingezahlten Prämien. Auf der anderen Seite besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein „ewiges Widerrufsrecht“, dem folgendes Urteil zugrunde liegt:
Der BGH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob eine unwirksame Widerrufsbelehrung (= eine der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist) dazu führt, dass Kunden ihre Police auch Jahrzehnte später noch auflösen können. Er hat der Rechtsauffassung der Klägerin mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) zugestimmt und damit das „ewige Widerrufsrecht“ von Verbrauchern bestätigt.
Im Klartext: Erfüllt die Widerrufsbelehrung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, hat die Widerrufsfrist nie begonnen und kann auch nicht enden.Â
Der Widerruf ist gegenüber der Kündigung mit vielen Vorteilen verbunden:
- Sie erhalten die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren (zu Unrecht einbehaltenen) Prämien erwirtschaftet hat.
- Der Versicherer muss alle einbehaltenen Kosten wieder auszahlen, insbesondere darf er keinen Stornoabschlag erheben.
Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten im Schnitt bis zu 150 Prozent ihrer Beiträge zurück. Je nachdem, wie hoch das Vertragsvermögen ist, liegt die Auszahlung mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten würden. Der Widerruf ist also meist ein lohnenswertes Geschäft!
Widerruf der Lebensversicherung jetzt durchsetzen lassen!
Für den Widerruf der Lebensversicherung brauchen Sie einen starken Partner, denn ohne Anwalt stehen die Chancen erfahrungsgemäß eher schlecht. Beim Widerruf ist eine versicherungsmathematische Berechnung der Auszahlungssumme zwingend notwendig, denn Sie müssen dem Versicherer beweisen, wie Sie auf Ihre Forderung kommen.
Nutzen Sie dazu beispielsweise den Service von helpcheck. Reichen Sie einfach Ihre Vertragsunterlagen ein & lassen Sie die Versicherung von erfahrenen Anwälten aus dem Fachgebiet prüfen. Nur wenn der Widerruf am Ende zu einer über dem Rückkaufswert liegenden Auszahlung führt, fällt ein Erfolgshonorar an.
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