Dass jemand das eigene geistige Eigentum schützt, ist vollkommen okay und natürlich gerechtfertigt. Nicht okay ist der Rundumschlag Apples gegen alles was Geräte produziert, die eine Ähnlichkeit mit einem iPhone oder iPad haben oder Apples zum Teil dubiose Patente verletzen.
Aber das sehen die Gerichte naturgemäß aus einer anderen Sicht. Aber eigentlich sollte man davon ausgehen, dass so ziemlich alle Gerichte weltweit eine bestimmte Klage gleichwertig behandeln und entscheiden. Dass dies nicht der Fall ist, belegt nun ein niederländisches Gericht. Der „Gerechthof Gravenhage” ist jener Gerichtshof, der nun die im August in erster Instanz verhängte einstweilige Verfügung gegen Samsung aufhob. Auch in den Niederlanden ging es um das Galaxy Tab 10.1, das nach Ansicht Apples dem iPad viel zu ähnlich ist. Konnte man in der ersten Instanz den Fall für sich entscheiden, hob das Berufungsgericht dieses Urteil nun auf. Für einen Anwender gäbe es genügend Unterschiede zwischen den beiden Tablets, z.B. das Größenverhältnis des Bildschirmrahmens, argumentierte das Gericht. Betroffen ist von diesem Urteil ein Großteil des europäischen Raums, aber nur das Galaxy Tab 10.1, nicht jedoch die Galaxy Smartphones.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Landgericht Düsseldorf eine gegensätzliche Meinung vertritt. Die Unterscheidungsmerkmale seien zu gering. Sieht das das Oberlandesgericht genauso? Dort wird demnächst über das Urteil des Landgerichts entschieden.
Interessant ist, dass das Gericht in den Niederlanden aufgrund von EU-Vorschriften begründen musste, wieso es anders entscheiden hat, als das Landgericht Düsseldorf. Hauptargument war, dass das Gericht in Gravenhage auch vorhergehende Entwicklungen einbezogen habe.