Kennen wir das nicht irgendwoher? Um die Jahrtausendwende herum musste sich damals Microsoft etlichen Kartell-Klagen wegen seines fest im Betriebssystem verankerten Browsers “Internet Explorer” verantworten. Das ist inzwischen Schnee von vorgestern, nun muss allerdings Google wegen ähnlicher Vorwürfe Federn lassen.
Der Streitpunkt: Welcher Hersteller auch immer das Betriebssystem Android auf einem Gerät installiert, der fügt auch früher oder später das Google-Software-Paket hinzu. Das enthält neben vielen kleinen Helferlein auch den hauseigenen Browser Chrome und natürlich die Google-Suche.
Das gefällt nicht jedem, vor allen Dingen nicht den Mitbewerbern, die darin einen Wettbewerbsverstoß sehen. Durch die stringente Nutzung eigener Werkzeuge, die sich auch nicht so ohne Weiteres deinstallieren lassen, verschaffe sich Google, so der Vorwurf, unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile. Der russische Suchmaschinenbetreiber Yandex hatte bereits geklagt und Recht bekommen: Google wurde von Russland zu einer Millionenstrafe verdonnert.
Und damit ist die Sache noch lange nicht ausgestanden: Nun wurde auch in der Türkei ein solches Verfahren angestrengt. Die dortigen Behörden prüfen ebenfalls, ob die Vertragsbedingungen des Technikriesen, welche die Nutzung des Betriebssystems auf den Geräten der Vertragspartner regeln, gegen bestehendes Kartellrecht verstoßen.
Auch die Europäische Kommission hat in gleicher Sache ein Kartellverfahren gegen Google eingeleitet.
Quelle: New York Times