Anbieter von vernetztem Spielzeug müssen sich auch beim Datenschutz an EU-Recht halten. Darauf will die EU-Kommission in Zukunft verstärkt achten.
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Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat sich mit vernetztem Spielzeug beschäftigt – und ist zu folgendem Schluss gelangt:
Es sei von größter Bedeutung, dass wir verstehen, wie Kinder mit vernetzten Spielzeugen interagieren und welche Risiken und Möglichkeiten diese Spielzeuge für die Entwicklung der Kinder mit sich bringen.
„Diese Geräte bieten wirklich interessanten Möglichkeiten, und je mehr wir sie benutzen, desto mehr werden wir darüber erfahren, wie man am besten mit ihnen umgeht. Sie in einem Schrank wegzuschließen, ist nicht die richtige Methode. Wir als Erwachsene müssen verstehen, wie sie funktionieren – und wie sie sich „daneben benehmen“ können –, damit wir unseren Kindern die richtigen Hilfsmittel und die richtigen Möglichkeiten zur Verfügung stellen können, um sie in einer sicheren digitalen Welt aufwachsen zu lassen“, erläutert Stéphane Chaudron, die Leiterin der Wissenschaftler, die den Bericht „Kaleidoscope on the Internet of Toy“ erarbeitet haben.
Zudem müssten sich Anbieter von digitalen Produkten wie Spielwaren oder Apps auch beim Datenschutz an EU-Recht halten, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová (siehe Foto). „Auch wenn der technische Fortschritt unser Leben bereichert, müssen die Produkte sicher sein, insbesondere im Hinblick auf die Schwächsten unserer Gesellschaft. Immer mehr Kinder spielen mit vernetztem Spielzeug. Die Eltern müssen sicher sein, dass Puppen, Teddybären oder Uhren unbedenklich sind und dass der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleibt.”
EU-Jugendkommissar Tibor Navracsics ergänzt: „Natürlich ist vernetztes Spielzeug für Kinder interessant, aber wir dürfen die möglichen Auswirkungen auf Sicherheit und Privatsphäre nicht ignorieren.“
Um gemeinsame Vorgehensweisen zu planen, hat die Europäische Kommission diese Woche in Brüssel eine Veranstaltung mit Datenschutz- und Konsumentenschutzbehörden durchgeführt – und eine Reform der Vorschriften für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz vorgeschlagen.
Quellen: EU-Kommission, EU-Kommission