Wir haben die Vorgehensweise im Bereich von Geschmacksmusterprozessen erst gestern im Detail beschrieben – in der Regel prüfen Gerichte die Gültigkeit des beklagten Objekts, bevor es zu Verurteilungen kommt. Anscheinend vergessen Richter das im Fall von Apple immer wieder – was jetzt zu einer nicht nur für rechtlich interessierte Personen lustigen Situation führt.
Das amerikanische Patentamt hat nämlich das Patent mit der Nummer 7,469,381 – genannt Overscrolling – kassiert. Dabei handelt es sich um das Verfahren, das beim Überschreiten der Grenzen einer Liste zum Einsatz kommt – die Richterin Lucy Koh hatte Samsung vor einiger Zeit auf Basis dieses nicht mehr existierenden Patents verurteilt.
Nun steht Apple vor einem geradezu unlösbaren Problem. Wenn es dem Gericht nicht beweisen kann, das nicht mehr existierende Patent trotzdem zu besitzen, so verfällt der Anspruch auf Entschädigung.
Eine kleine Anmerkung zum rechtlichen Hintergrund: die Löschung dieses Patents erfolgte aufgrund von Prior Art. Das bedeutet, dass dem Patentamt ein glaubhafter Beweis vorgelegt wurde, dass die erste Entwicklung nicht von Apple erfolgte – wenn der andere Erfinder nicht für Apple arbeitet, hat Apple an seiner Idee keinerlei Rechte.
Quelle: telekom-presse