Rechtsklick für Android? Google hat einen Patentantrag für ein rundes Menü eingereicht, das uns möglicherweise Einblicke in die zukünftige Menüführung von Android gibt.Â
Sie erlauben bereits heute einen Blick auf die Technik von morgen: Patentanträge. Denn was etwa Google oder Apple zum Patent anmelden, hat schließlich schon öfters seinen Weg als neues Feature in die Gadgets der IT-Giganten gefunden. Es lohnt sich also immer, einen Blick in die Patentkiste zu werfen – und heute ganz besonders.
Rechtsklick für Android?
So berichten die Kollegen von Patent Bolt, einem auf Patentanträge spezialisierten Blog, von einem neuen Patentantrag Googles. Das beim amerikanischen Patentamt (USPTO) eingereichte Patent beschreibt ein Verfahren zur Darstellung eines radialen Menüs, das in drei Schritte unterteilt ist und so etwas wie ein Rechtsklick unter Android werden könnte. Dabei werden Daumen und Zeigefinger auseinandergespreizt, ähnlich, als würde man aus einem Bild hinauszoomen. Der Daumen bleibt dabei als Ankerpunkt fixiert, während der Zeigefinger die Auswahl zwischen mehreren Menüs und Untermenüs erhält.
Nicht wirklich neu
Auch wenn Googles Implementation möglicherweise mehr Funktionen bietet und ausgereifter erscheint, wirklich neu sind diese sogenannten Pie-Steuerungen, in Deutschland auch als Tortenmenü bekannt, allerdings nicht. Bereits in Android 3.0 Honeycomb hatte der Stock-Browser eine ähnliche Menüführung, ebenso wie die Kamera-App ab Android 4.2. Das Samsung Galaxy Note 3 hat mit der Air Command-Funktion auch ein Halbkreis-Menü an Bord und die beliebte Custom ROM Paranoid Android setzt fast durchgängig auf diese Art der Steuerung.
Keine Garantie auf Integration
Natürlich gibt es auch bei diesem Patentantrag keine Garantie, dass er so oder so ähnlich irgendwann Einzug in Android finden wird. In Zeiten von milliardenschweren Patentklagen gelten Patente ja auch als lohnendes Abschreckungsarsenal und deshalb wird von den Konzernen patentiert, was nicht niet- und nagelfest ist. Ob es in Zukunft eine Verwendung findet, ist dabei erst einmal zweitrangig.
Quelle: Patentbolt (via Android Authority)