Auch wenn man PalmSource getrost als Erfinder bzw. Erstentwickler des Konzepts App Store bezeichnen kann (Stichwort PalmSource Installer) – so richtig populär wurde das System erst als Apple sein iPhone auf den Markt brachte.Aus diesem Grund ist es nicht wirklich überraschend, dass sich das in Cupertino ansässige Unternehmen als Erfinder des Systems sieht. Dass Amazon seinen Applikationsstore ebenfalls als App Store bezeichnet, löste Missfallen und eine Klage aus.
Diese wurde am Mittwoch von einem Gericht in Oakland zum Teil – Apple klagte nämlich auch wegen irreführender Werbung – abgelehnt. Der Richter begründete seine Entscheidung folgendermaßen:
Die Indizienlage bestätigt in keiner Weise, dass Amazon sein Angebot in irgendeiner Weise als Apple-eigenes Produkt darstellt und/oder öffentlich darstellt, dass der Amazon App Store die in der Öffentlichkeit an Apple-Produkte gestellten Erwartungen erfüllt.
Natürlich freut man sich auch im Hause Microsoft über die Entscheidung – ein Pressesprecher ließ verlautbaren, dass die “lokale Prominenz des Apple App Stores” nicht dazu ausreicht, um den allgemeinen Begriff App Store in eine schützbare Marke umzuwandeln.
Leider ist die Hauptfrage des Prozesses damit noch nicht gelöst. Apple möchte nämlich Schutz für die Marke “App Store” beantragen, sodass andere Hersteller ihre Portale nicht mehr mit dieser Zeichenkette bewerben können. Die anderen Hersteller argumentieren, dass der Begriff App Store ein “generic term” sei – diese sind nicht schützbar.
Der Grund dafür liegt in einer Besonderheit des Markenschutzrechts. Firmen können nur jene Begriffe patentieren, die nicht im allgemeinen Sprachgebrauch sind. Ein perfektes Beispiel dafür ist die Schutzmarke Windows: wer sein Softwareprodukt so nennt, bekommt bald eingeschriebene Post aus Redmond. Ganz Amerika ist aber voll von Einrichtungshäusern, die ebenfalls Windows anbieten – da der Begriff Window auf Englisch so gut wie Fenster heisst, ist er in diesem Bereich nicht schützbar.
Das trifft auf “App Store” voll zu – ins Deutsche übersetzt bedeutet Apple’s Wunschmarke nämlich so viel wie “Softwareladen”.
Zusätzliche Unbill droht allzu weit verbreiteten Markennamen durch die “Einsprachung” – das beste Beispiel dafür sind Begriffe wie Walkman. Wird ein Markennamen im Sprachgebrauch zu einem “allgemeingültigen Begriff”; so erlischt der Markenschutz unter Umständen.
Kurz gefasst – die Lage bleibt auf jeden Fall spannend! Was ist eure Meinung zum Thema?
Quelle: BGRÂ