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Das Bundeskabinett hat noch vor der Sommerpause dem Digitalen-Versorgungs-Gesetz des deutschen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zugestimmt. Demnach dürfen Ärzte ab Januar 2020 nicht mehr nur Medikamente, sondern auch Apps verschreiben. Die Kosten für solche Anwendungen sollen in diesem Fall von den Krankenkassen bezahlt werden. Als Beispiele für solche Gesundheits-Apps gelten in etwa digitale Tagebücher für Diabetiker oder Personen mit Bluthochdruck. // bit.ly/sm_appaufrezept
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