Deutsches Gericht erklärt Apples Slide-to-Unlock-Patent für ungültig

Tam Hanna 5. April 2013 0 Kommentar(e)

Apple’s Slide-to-Unlock-Patent ist berühmt und berüchtigt zugleich – aufgrund des amerikanischen Patentrechts gelang es so gut wie allen Herstellern von Android-Hardware, ein nicht patentiertes Workaround zu finden.

Motorola war – wohl aufgrund seines enormen eigenen Patentportfolios unvorsichtig. Ein deutsches Gericht erteilte dem Unternehmen deshalb einen Rüffel. Das deutsche Bundespatentgericht hat Apple’s Patent nun eliminiert – es erfüllt nach Ansicht der Richter nicht die “Technikalitätsvoraussetzung” des europäischen Patentrechts.

Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Unterschied zwischen amerikanischem und europäischem Recht: in Amerika ist alles patentierbar, was eine Erfindung darstellt und wofür der Entwickler die Patentgebühr bezahlt.

In Europa sieht die Sache etwas anders aus. Hier ist Software nur dann patentierbar, wenn sie ein technisches Problem löst – nach Ansicht der Richter ist das im Fall von Slide to Unlock nicht gegeben.

Witzigerweise war Apple gar nicht der erste Anbieter des Konzepts – das auf Windows CE basierte (und technisch aufgrund des LED-Touchscreens hoch interessante) Neonode N1m bot eine ähnliche Funktion schon Monate vor der Auslieferung:

Selbstverständlich hat Apple gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt – wann dieser verhandelt wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

Denkt ihr, dass dieser Rückschlag Apple ruhigstellen wird? Oder sieht es die Apple-Truppe nur als “verlorene Schlacht”, die auf den Rest des Krieges keine Auswirkung hat?

Quelle: FOSSPatents

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