Im EU-Ausland müssen wir keine zusätzlichen Gebühren für Mobiltelefonate mehr zahlen. Allerdings erst ab 2017.
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Heute Morgen haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Einigung über den gemeinsamen Telekommunikationsmarkt erreicht. Einer der Punkte dieser Einigung sieht vor, dass ab Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr anfallen, wenn wir im EU-Ausland ein Mobiltelefon verwenden. Es gelten also für Telefonate, SMS-Nachrichten und Internet-Nutzung dieselben Gebühren wie im Heimatland.
Allerdings gibt es Regeln, die einem Missbrauch vorbeugen sollen. Das betrifft Verbraucher, die eine SIM-Karte in einem anderen EU-Land kaufen, in dem die Preise niedriger sind als im Heimatland, um diese Karte dann aber im Heimatland einzusetzen. Oder aber Verbraucher, die eine SIM-Karte ihres Heimatlandes verwenden, sich aber permanent im Ausland aufhalten. In solchen Fällen soll eine zusätzliche Gebühr anfallen – die aber niedriger sein soll als die derzeitigen Gebühren.
Und was geschieht bis 2017? Werden im Sommer 2015 – wie in jedem Sommer seit dem Jahr 2007 – die Roaming-Gebühren weiter sinken? Nein, dieses Jahr bleiben die Gebühren auf der Höhe, die seit dem 1. Juli 2014 gilt. (Also netto 0,19 Euro pro Gesprächsminute, 0,06 Euro pro verschickter SMS-Nachricht und 0,20 Euro pro MByte übertragener Daten.).
Ab April 2016 werden die Preise noch niedriger sein: Die Mobilfunkanbieter dürfen dann lediglich noch eine geringe Gebühr zusätzlich zu den nationalen Preisen erheben. Und zwar netto maximal 0,05 Euro pro Gesprächsminute, 0,02 Euro pro verschickter SMS-Nachricht und 0,05 Euro per MByte übertragener Daten.
Quellen: Europäische Kommission, Pressekonferenz der Europäischen Kommission