Nutzer wollen sich von ihrem Provider nicht vorschreiben lassen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss einsetzen. Das hat eine neue repräsentative Umfrage des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) in Österreich sowie in sechs weiteren EU-Ländern ergeben. Die aktuelle Umfrage belegt erneut, dass der Wunsch nach einem Ende des Routerzwangs immer größer wird. Die Einführung der Routerfreiheit in Österreich würde u.a. bedeuten, dass Verbraucher das für ihre Bedürfnisse beste Endgerät einsetzen könnten. Gleichzeitig würde mit einem eigenen Endgerät der Anbieterwechsel erleichtert. Darüber hinaus entstehen durch den Wettbewerb um das beste Endgerät Innovationen, von denen vor allem die Verbraucher profitieren, die sich an einer größeren Vielfalt an innovativen Produkten erfreuen können.
Bislang hängt es in Österreich weiterhin vom jeweiligen Festnetz-Anbieter ab, ob man als Kunde ein eigenes Endgerät direkt am Internetanschluss betreiben kann – oder nicht. Trotz der sehr unterschiedlichen Anforderungen und Wünsche muss ein Großteil aller Internetnutzer weiterhin die vom Provider verbindlich vorgeschriebenen Geräte nutzen.
Wie die aktuelle Umfrage des VTKE belegt, wird der Wunsch nach einem schnellen Ende des Routerzwangs in Österreich immer größer. Die freie Entscheidung über das Endgerät am eigenen Internetanschluss ist einer deutlichen Mehrheit von zwei Dritteln (67 Prozent) wichtig oder sogar sehr wichtig. Im Vergleich zum Vorjahr liegt dieser Anteil damit noch einmal fünf Prozentpunkte höher (2021: 62 Prozent). Hätten sie die Wahlfreiheit, würden 40 Prozent der Befragten bereits bei der nächsten Gelegenheit ein eigenes Gerät kaufen (2021: 34 Prozent).
Durch das am 1. November 2021 in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) hat die Regulierungsbehörde RTR die Kompetenz erhalten, die Wahlfreiheit für den Verbraucher in Österreich zu ermöglichen. Konkrete Pläne dazu hat die RTR bislang allerdings noch nicht angekündigt.
In anderen EU-Ländern wie Deutschland, Italien, den Niederlanden und Finnland wird das Recht der Endnutzer auf freie Endgerätewahl aus der Netzneutralitätsverordnung bereits erfolgreich praktiziert. Hier ist es den Kunden erlaubt ihr Endgerät am Festnetzanschluss genauso frei zu wählen wie das bevorzugte Smartphone beim Mobilfunk. In Deutschland, wo die freie Endgerätewahl am 1. August 2016 per Gesetz für alle Zugangstechnologien (Glasfaser, Kabel und DSL) eingeführt wurde, ist inzwischen sogar 81 Prozent der Befragten die Entscheidungsfreiheit über das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss eher oder sogar sehr wichtig, wie die Umfrage zeigt. Die Hälfte der Befragten nutzt aktuell zu Hause ein selbstgekauftes Endgerät; nur 45 Prozent mieten ein Gerät ihres Providers.
In den weiteren Ländern ergibt sich ein ähnliches Bild. Die Umfrageergebnisse zeigen einmal mehr: Die Endgerätefreiheit erweist sich länderübergreifend als Erfolgsmodell, das den Wünschen der Anwender entspricht und gleichzeitig durch den Wettbewerb um das beste Endgerät auch zukünftig Innovationen sichert.
Die wichtigsten Umfrageergebnisse im Ãœberblick:
- In allen Ländern ist mindestens zwei Dritteln der Befragten die freie Wahl über das Endgerät an ihrem Internetanschluss besonders wichtig.
- In Ländern wie Österreich, in denen es keine Regulierung zur Endgerätefreiheit gibt, wünschen sich die Verbraucher mit sehr deutlicher Mehrheit die freie Wahl über das Endgerät am Internetanschluss.
- Dort, wo die Endgerätefreiheit bereits regulatorisch verankert ist, wird diese auch rege genutzt. Durchschnittlich rund 50 Prozent der Umfrageteilnehmer planen, beim nächsten Gerätewechsel ein eigenes Endgerät anzuschaffen.
Weitere Umfrageergebnisse aus den einzelnen Ländern finden sich auf https://vtke.eu/aktuelles/
Länderspezifisch wurden Anwender dazu befragt, ob ihnen die freie Wahl über das Endgerät am Internetanschluss wichtig ist oder wichtig wäre (wenn sie in einem Land ohne Endgerätefreiheit leben). Außerdem wurde gefragt, ob beim nächsten Gerätewechsel ein im Handel selbst gekauftes oder ein vom Provider bereitgestelltes Gerät zum Einsatz kommen soll. Dabei wurde zwischen Ländern unterschieden, in denen die freie Endgerätewahl bereits regulatorisch verbindlich gilt (Deutschland, Finnland, Italien und Niederlande) und in denen es bislang keine nationale Regulierung zur Endgerätefreiheit gibt.
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Quelle: VTKE-Umfrage durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2022. Repräsentatives Panel für jedes Land, Alter 16 bis 65 Jahre
Zur Erläuterung: Unabhängig vom Nichtvorhandensein einer verbindlichen Regulierung zur freien Endgerätewahl in den genannten Ländern, ermöglichen es einzelne Netzbetreiber ihren Kunden dort schon heute, das Endgerät an ihrem Internetanschluss selbst zu wählen, entweder abhängig von der Zugangstechnologie oder umfassend.