Der FBI-Direktor hat Verständnis für das Bedürfnis nach sicheren Verschlüsselungsmethoden – verlangt für Ermittlungsbehörden aber Zugriff auf verschlüsselte Anwenderdaten, damit das Aufklären von Verbrechen nicht behindert werde.
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Schon vor etwa drei Wochen hat James B. Comey, der Direktor des FBI in einem Interview sehr deutlich gemacht, wie unzufrieden er darüber ist, dass Google und Apple Smartphones vermarkten, deren Inhalte sich nicht von Ermittlungsbehörden durchsuchen lassen.
Der Anlass für seine Verärgerung: Die jeweils neuesten Versionen der Smartphone- und Tablet-Betriebssysteme Android (5.0 Lollipop) und iOS (8), deren Verschlüsselungsmethoden es den Herstellern der Geräte nicht erlauben, die Benutzerdaten zu entschlüsseln, um beispielsweise der Polizei Zugriff zu gewähren.
Verschlüsselung führt an einen „sehr dunklen Ort“
In einer Rede während einer Veranstaltung in der Washingtoner Denkfabrik Brookings Institution zeigte Comey sich gestern nun etwas verständnisvoller – stellte aber nach wie vor weitgehende Forderungen an die Betriebssystemhersteller:
„Beide Unternehmen werden von guten Menschen geleitet, die auf das reagieren, was der Markt ihrer Wahrnehmung nach fordert.“ Aber Verschlüsselung führe uns alle an einen „sehr dunklen Ort“.
Es gebe mehr und mehr Kriminalfälle, in denen die Ermittlungsbehörden vermuteten, dass wichtige Beweise sich auf einem Mobiltelefon oder auf einem Notebook befänden, sie aber nicht imstande seien, die Kennwörter zu knacken. Wenn dies zur Norm werde, dann könnten Mordermittlungen behindert werden, Verdächtige könnten freikommen und der Missbrauch von Kindern könnte nicht entdeckt oder verfolgt werden. „Gerechtigkeit könnte verhindert werden wegen eines gesperrten Mobiltelefons oder wegen einer verschlüsselten Festplatte.“
Vordertür statt Hintertür
Daher fordert er für die Ermittlungsbehörden Zugriff auf verschlüsselte Daten. Und zwar nicht etwa durch eine „Hintertür“, die von ausländischen Gegnern und Hackern ausgenützt werden könne. Sondern vielmehr durch eine „Vordertür“ – also durch eine von vornherein vorgesehene Zugriffsmethode, die die Behörden nutzen dürfen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, wenn also beispielsweise ein Gerichtsbeschluss vorliege.
Quellen: FBI, Brookings Institution