Galaxy Tab 10.1 darf in Deutschland weiterhin nicht beworben und verkauft werden

26. August 2011 3 Kommentar(e)

Gestern ging am Düsseldorfer Landgericht die Verhandlung rund um den Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung über die Bühne. Das für in Deutschland ansässige Android-User ernüchternde Ergebnis: Die Einstweilige Verfügung bleibt zumindest noch bis 9. September aufrecht.

Die Kollegen von allaboutsamsung.de waren im Gerichtssaal mit dabei und versorgten Interessenten über Ihren Twitter-Account live mit Neuigkeiten.

Bildquelle: allaboutsamsung.de

Recht interessant waren die Argumente der Samsung-Anwälte, die auf eine kürzlich in Den Haag gefällte Entscheidung hinwiesen, wonach das Design von Tablets weitgehend technisch bedingt sei und sich die Geräte daher recht stark ähneln würden.

Zudem argumentierten die Samsung-Vertreter, dass die Rück- und Seitenansicht eines Tablets viel wichtiger als die Front sei, da diese auch von anderen Menschen als dem Nutzer selbst wahrgenommen werden können.

Während es zeitweise so aussah, als würde die EV gegen Samsung aufgehoben, wurde der Urteilsspruch letztlich auf den 9. September verschoben. Die Anwälte von Samsung stellte das natürlich nicht zufrieden, weshalb sie eine frühere Entscheidung beantragt haben, was vom Landgericht aber abgewiesen wurde.

Quelle: www.allaboutsamsung.de

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