Der Kampf zwischen Apple und Samsung nimmt stellenweise quixotische Züge an – es soll in der Hitze der Gefechte schon einmal vorkommen, dass die Cupertinianer gegen ein Produkt vor einem Gericht klagen, dass dafür gar nicht zuständig ist.Dieser überaus lustige Fehler ist der Truppe soeben beim Galaxy SIII mini unterlaufen. Dass das Gerät – seines Zeichens ein Mobiltelefon eines koranischen Herstellers – mindestens 500 000 Patente von Apple verletzt, ist nach Verfolgung von Apples Vorgehensweise klar. Dumm nur, dass Samsung dieses Gerät in Amerika nicht in den Handel bringen möchte.
Laut Reuters bemerkte Apple den Fehler am Freitag dieser Woche. Das Bezirksgericht in San Jose bekam eine Anweisung, das Galaxy SIII mini ab sofort nicht mehr als Teil der Klage zu behandeln, da es in Amerika nicht verfügbar sei – sofern Samsung das Produkt selbst anbietet, ändert sich die Lage natürlich.
Was auf den ersten Blick nach Haarspalterei aussieht, schafft in der praktischen Juristerei immer wieder Probleme. Vor einigen Jahren gab es in Österreich einen ähnlichen Vorfall mit einem Artikel im Nachrichtenmagazin Profil – der in Österreich völlig legale Text verstieß gegen das Recht der BRD (Veröffentlichung von Gerichtsakten). Da ein Staatsanwalt in der BRD das besagte Magazin in einem Importladen erwerben konnte, erstattete er Anzeige und stellte sogar ein Rechtshilfeansuchen, welches aber abgelehnt wurde.
Im Fall des Galaxy SIII mini sah die Lage ähnlich aus. Subhändler von Amazon verkauften das Teil (ohne Anweisung oder Interventionsmöglichkeit von Samsung – man beachte den Erschöpfungsgrundsatz(!!!)) in die USA, weshalb Apple eine Lieferung auslösen konnte – es dauerte anscheinend einige Zeit, bis Apple diesen Fehler bemerkte und selbst korrigierte.
Fraglich ist natürlich, wie sich das auf das Gericht auswirkt. Richter reagieren in Amerika höchst allergisch darauf, wenn man ihnen nicht den ihnen zustehenden Respekt entgegenbringt – es kann gut sein, dass sich Apple hier ein weiteres Eigentor geschossen hat.