Die größten Irrtümer über das Handy hinter dem Steuer: was ist erlaubt, was ist zu berappen?

16. June 2016 0 Kommentar(e)

Wir alle wissen, Telefonieren am Steuer eines PKWs ist nicht nur gefährlich, sondern unter Umständen auch teuer – wenn man dabei erwischt wird. Doch was kostet es genau? Und was ist erlaubt?

Diese Fragen haben sich die Stuttgarter Nachrichten gestellt. Und die Antworten sind durchaus interessant. Es kostet übrigens 60 Euro, wenn uns die Polizei beim Telefonieren erwischt, natürlich nur am Steuer. Und einen Punkt in Flensburg. In Österreich geht es noch etwas billiger her, da bezahlt man 50 Euro. Wichtig zu wissen: Auch ein Autofahrer, der bei Stillstand des Fahrzeuges das Gespräch bereits beendet (aber beim Fahren geführt) hat, kann bestraft werden.

Telefonieren mit Freisprecheinrichtung: kein Problem. Ohne schon. (Foto: Shutterstock/ilka antonova)

Telefonieren mit Freisprecheinrichtung: kein Problem. Ohne schon. (Foto: Shutterstock/ilka antonova)

Inzwischen ist in ganz Europa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Wer dennoch ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss überall mit empfindlichen Strafen rechnen.

Und die Radfahrer?

Übrigens gilt dies auch für Fahrradfahrer. Auch die bezahlen in Österreich 50 Euro, wenn sie ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. In Deutschland kostet das nur die Hälfte. Und wer so laut Musik auf dem Fahrrad hört, dass dabei eine Behinderung entsteht, der löhnt (in Deutschland) ebenfalls: 15 Euro. Denn: Es darf nur so laut gehört werden, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird.

Man sollte aber nicht wegen der Strafen auf das Telefonieren am Steuer verzichten, sondern wegen der deutlich höheren Unfallgefahr.

Doch mit einem Handy kann man inzwischen ja weit mehr als nur Gespräche führen. Was ist, wenn ich das Handy als Navi benutze? Ist das erlaubt? Oder darf ich damit fotografieren?

Die zehn größten Irrtümer haben die Stuttgarter Nachrichten aufgelistet. Hier ein Auszug:

„Auch ein iPod ist am Steuer verboten“

„Telefonieren an einer roten Ampel ist verboten“

„Das Handy darf als Navigationsgerät genutzt werden“

„Anrufe wegdrücken ist erlaubt“

Hier findest du die weiteren Irrtümer.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten

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Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

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