Im Streit der Taxigenossenschaft “Taxi Deutschland” gegen Uber haben vor Kurzem der amerikanische Fahrvermittlungsdienst erneut eine Niederlage einstecken müssen.
Konkret geht es um UberPop, eine App, die private Fahrer mit eigenem Auto als Taxis vermittelt. Dieses Geschäftsmodell ist nach wie vor rechtswidrig, sagt das Oberlandesgericht.
Dass die Idee dahinter den alteingesessenen Taxifahrern nicht schmeckt, liegt auf der Hand. Deshalb hatte man bereits vor mehr als zwei Jahren dagegen geklagt und in erster Instanz Recht bekommen: Das Angebot von Uber wurde im März 2015 in Deutschland verboten. Nun sieht auch die zweite Instanz das Urteil der ersten bestätigt. Die privaten Fahrer würden gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstoßen, weil sie keine entsprechende Zulassung hätten.
Uber und die Gier…
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, meint zum Urteil: „Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber aus Gier missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.“
Uber nicht beliebt
Noch ist das letzte Wort nicht gefallen. Uber kann nämlich noch Revision beantragen und die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen. Die Chancen stehen indes für Taxi Deutschland nicht so schlecht, endgültig gegen Uber zu gewinnen.
Quelle: Taxi Deutschland