Der Brexit und die Folgen für IT-Markt und Datenschutz

28. June 2016 0 Kommentar(e)

Der Brexit hat uns alle auf dem falschen Fuß erwischt. Aber er ist ein Faktum. Wir fragen uns nicht, was das für die Banken und Finanzwelt bedeutet, wir möchten wissen, wie die IT-Welt darauf reagiert.

David Lin von Varonis, dem Blog zu IT-Themen und zur Informationssicherheit, gibt einen kurzen Kommentar dazu ab.

Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den IT-Markt (Foto: Shutterstock[JMiks])

Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den IT-Markt (Foto: Shutterstock[JMiks])

Immerhin ist Großbritannien was den IT-Markt betrifft der größte Einzelmarkt innerhalb der EU. Zahlreiche namhafte IT-Unternehmen haben in London ihre Headquarters. Nach dem Brexit sind die ökonomischen Erschütterungen bereits spürbar. Und sie werden weitergehen, nicht nur in der IT-Branche.

Trotzdem geht Lin davon aus, dass es nach wie vor Sinn macht, weiterhin in UK zu investieren. Es wird nicht zuletzt eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung sein, stabile Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und diese klar zu kommunizieren.

Und die EU Datenschutz-Grundverordnung?

Großbritannien ist zwar eine Insel, aber was die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSVGO) betrifft, werden die Briten keine Insellösung vornehmen und sich von der Verordnung verabschieden können. Nachdem Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich weiterhin Geschäfte mit Firmen in der EU machen werden, gelten nach wie vor die Richtlinien der EU Datenschutz-Grundverordnung. Insbesondere was den Umgang mit sensiblen, vertraulichen Daten anbelangt und die Gewähr, dass persönliche Informationen entsprechend geschützt werden. Darin sind sich juristische Experten recht einig.

„Unter dem Schirm der EU-Datenschutz-Grundverordnung würde UK ein sogenanntes „approved country“ sein, also ein zugelassenes Land, das dementsprechend den Vorgaben der EU DSGVO unterliegt und persönliche Daten entsprechend den in der EU geltenden Gesetzen schützen muss. Mit anderen Worten: Die im Vereinigten Königreich geltende Gesetzgebung wird den Ansprüchen der EU DSGVO genügen müssen. Die einzig derzeit denkbare Ausnahme wäre es, über ein Abkommen ähnlich dem US-Privacy Shield zu verhandeln.“

Quelle: Varonis

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Harald Gutzelnig   Herausgeber

Harald hat eigentlich als Herausgeber und Geschäftsführer des hinter dem Portal stehenden Verlags gar nicht viel Zeit Artikel zu schreiben, aber es macht ihm so viel Spaß, dass er dafür sogar ab und an aufs Schlafen verzichtet. Er hofft natürlich, dass dieser Schlafentzug seinen Artikeln nicht anzumerken ist.

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