Smartphone finanzieren statt Vertrag: Warum sich die Trennung von Gerät und Tarif für Android- Nutzer lohnt

Jonas Mayrhofer 13. August 2026 Comments Off on Smartphone finanzieren statt Vertrag: Warum sich die Trennung von Gerät und Tarif für Android- Nutzer lohnt Kommentar(e)

Wer ein neues Android-Smartphone kaufen möchte, steht vor einer Entscheidung, die auf den ersten Blick trivial wirkt, sich bei näherer Betrachtung aber als eine der folgenreichsten Verbraucherentscheidungen im Mobilfunkbereich erweist: Gerät und Tarif zusammen im Subventionsvertrag, oder beides getrennt? Die meisten Mobilfunkkunden in Deutschland wählen nach wie vor den Weg des geringsten Widerstands — den Zwei-Jahres-Vertrag mit „günstigem" oder gar „kostenlosem" Smartphone. Dabei lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn die scheinbar bequeme Lösung ist selten die günstigste.

Der klassische Subventionsvertrag und seine versteckten Kosten

Der Subventionsvertrag ist das Standardmodell der deutschen Mobilfunkbranche. Netzbetreiber und Discounter bieten Smartphones zu symbolischen Zuzahlungen an — mitunter für einen Euro, manchmal für 49 oder 99 Euro — wenn der Kunde gleichzeitig einen 24-Monats-Tarif abschließt. Das Gerät erscheint damit nahezu kostenlos. Tatsächlich bezahlt der Kunde es jedoch vollständig, nur eben verteilt über die Vertragslaufzeit und versteckt in einem Monatspreis, der deutlich über dem liegt, was ein vergleichbarer SIM-Only-Tarif kosten würde.

Das Geschäftsmodell ist denkbar einfach: Der Netzbetreiber kauft das Gerät zum Großhandels- oder Herstellerpreis ein, gibt es zum Aktionspreis weiter und refinanziert die Differenz über die monatlichen Grundgebühren. Die Marge, die dabei entsteht, wird dem Kunden nicht transparent dargestellt. Es gibt keine Aufteilung in „Geräteanteil" und „Tarifanteil" auf der Rechnung — der Monatsbeitrag erscheint als monolithische Summe.

Hinzu kommt ein struktureller Nachteil: Wer an einen Anbieter für 24 Monate gebunden ist, kann bei besseren Angeboten nicht wechseln. Fällt der Wettbewerbsdruck in einem Netz, steigen die SIM-Only-Preise für Neukunden, oder ein anderer Netzbetreiber baut seine Infrastruktur massiv aus — all das nützt dem Subventionsvertragskunden wenig. Er zahlt seinen festen Monatsbeitrag, egal was am Markt passiert.

hand-holding-smartphone-with-abstract-global-conne-2026-01-11-08-24-24-utc (1)

Foto: Envato

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Kunden nach Ablauf der 24 Monate schlicht vergessen, den Vertrag zu kündigen oder in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Bis 2022 verlängerten sich solche Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) hat diese automatische Verlängerung zwar auf einen Monat verkürzt — dennoch bleibt das Risiko, unnötig lang zu zahlen.

Rechenbeispiel: Samsung Galaxy S25 im Vergleich

Um die tatsächlichen Kosten zu verstehen, hilft ein konkretes Rechenbeispiel. Basis ist das Samsung Galaxy S25, das zum Marktstart im Frühjahr 2025 einen unverbindlichen Verkaufspreis von rund 899 Euro aufgerufen hat.

Szenario A: Subventionsvertrag

Ein typisches Angebot für das Galaxy S25 in einem bundesweit verfügbaren Allnet-Tarif mit 25 GB Datenvolumen sieht in etwa so aus: 49,99 Euro monatlich, 1 Euro Einmalzuzahlung, 24 Monate Laufzeit. Das sind:

  • 24 × 49,99 € = 1.199,76 €
  • Zuzahlung: 1,00 €
  • Gesamtkosten: 1.200,76 €

Szenario B: SIM-Only-Tarif + separate Finanzierung

Ein hochwertiger SIM-Only-Tarif mit 25 GB Datenvolumen im selben Netz ist derzeit für rund 9,99 Euro pro Monat erhältlich. Das Galaxy S25 wird separat über eine 24-monatige Ratenfinanzierung zu einem Effektivzins von 6,9 Prozent finanziert. Der Kaufpreis beträgt 899 Euro, die monatliche Rate liegt bei ca. 40,10 Euro — der Gesamtbetrag der Finanzierung nach 24 Monaten beläuft sich auf rund 962 Euro.

  • 24 × 9,99 € (Tarif) = 239,76 €
  • Finanzierungsgesamtbetrag: 962,00 €
  • Gesamtkosten: 1.201,76 €

Gegenüberstellung

Monatlicher Tarif49,99 € (inkl. Gerät)9,99 €

Kostenposition Subventionsvertrag SIM-Only + Finanzierung
Monatlicher Tarif 49,99 € (inkl. Gerät) 9,99 €
Gerätekosten gesamt enthalten 962,00 € (finanziert)
Zuzahlung / Anzahlung 1,00 € 0,00 €
Gesamtkosten 24 Monate 1.200,76 € 1.201,76 €
Effektiver Zinssatz Gerät nicht ausgewiesen 6,9 %
Flexibilität nach 24 Monaten Tarif muss neu verhandelt werden Tarif jederzeit kündbar
Eigentümer des Geräts sofort Nein (Vorbehalt unklar) Ja (nach Ratenzahlung)

Das Ergebnis überrascht auf den ersten Blick: Die Gesamtkosten liegen in diesem Beispiel nahezu gleichauf. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch nicht im absoluten Preis, sondern in der strukturellen Freiheit und Transparenz — und in dem, was nach Ablauf der 24 Monate passiert.

Wer im Subventionsvertrag bleibt und nicht kündigt, zahlt weiterhin fast 50 Euro monatlich, obwohl das Gerät längst abgezahlt wäre. Wer SIM-Only läuft, zahlt nach Ablauf der Finanzierung nur noch knapp 10 Euro monatlich. Über 36 Monate gerechnet ergibt sich dadurch eine Differenz von rund 480 Euro zugunsten des getrennten Modells — sofern der Kunde seinen Tarif aktiv managt.

Der versteckte Effektivzins im Subventionsvertrag

Ein häufig übersehener Aspekt ist, dass Subventionsverträge zwar keine explizite Verzinsung ausweisen, de facto aber einen Kredit enthalten. Der Netzbetreiber streckt den Gerätepreis vor und refinanziert ihn über die monatlichen Raten. Würde man diesen impliziten Kredit als klassischen Ratenkredit behandeln und den Effektivzins berechnen, käme man je nach Angebot auf Werte zwischen 10 und über 20 Prozent — deutlich mehr als bei einem separaten Ratenkredit oder einer Händlerfinanzierung.

Rechtlich ist das zulässig, weil der Subventionsvertrag formal kein Kreditvertrag im Sinne des § 491 BGB ist. Es handelt sich um einen gemischten Dienstleistungs- und Kaufvertrag, für den die Vorschriften des Verbraucherkreditrechts nicht zwingend gelten. Das Kreditinstitut, das einen separaten Finanzierungsvertrag anbietet, muss hingegen nach der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG, umgesetzt in §§ 491 ff. BGB) den Effektivzins transparent ausweisen — inklusive aller Kosten.

Das bedeutet: Beim Subventionsvertrag zahlt der Verbraucher eine Art impliziten Zins, ohne je einen Zinssatz auf dem Papier zu sehen. Bei der separaten Finanzierung steht der Zinssatz dagegen klar auf dem Vertrag. Paradoxerweise wirkt die transparentere Lösung dadurch für manche Verbraucher abschreckender — obwohl sie de facto günstiger sein kann.

Die drei Modelle im Überblick

Es gibt grundsätzlich drei Wege, zu einem neuen Android-Smartphone zu kommen. Jedes Modell hat eigene Vor- und Nachteile, die je nach persönlicher Situation unterschiedlich stark ins
Gewicht fallen.

Merkmal Subventionsvertrag SIM-Only + Barkauf SIM-Only +Ratenfinanzierung
Anfangskosten Gering (1–99 € Zuzahlung) Hoch (Vollpreis) Gering (oft 0 € Anzahlung)
Monatliche Belastung Hoch (40–60 €) Niedrig (8–15 €) Mittel (Tarif + Rate)
Transparenz der Gerätekosten Keine Vollständig Weitgehend (Zins ausgewiesen)
Tarifflexibilität Keine (24 Monate gebunden) Vollständig Tarif unabhängig von Finanzierung
Netzwechsel möglich Erst nach Kündigung Jederzeit Jederzeit
Eigentumsverhältnis Soforteigentum (meist) Soforteigentum Eigentumsvorbehalt bis
Bonitätsanforderung Mittel Keine Mittel bis hoch
 Geeignet für  Wenig preissensible Nutzer  Liquiditätsstarke Nutzer Nutzer ohne hohe Liquidität

Subventionsvertrag

Das klassische Modell eignet sich am ehesten für Nutzer, die Planungssicherheit schätzen, eine feste monatliche Rate bevorzugen und keinen Wert auf Flexibilität legen. Für diese Gruppe kann der Subventionsvertrag durchaus vertretbar sein — vorausgesetzt, man kündigt aktiv nach 24 Monaten und wechselt in einen günstigeren Tarif.

SIM-Only + Barkauf

Wer das Smartphone aus der eigenen Liquidität finanzieren kann, fährt in der Regel am günstigsten. Es entstehen keine Zinskosten, keine Bonitätsprüfungen und keinerlei Abhängigkeiten. Der Nachteil: Der Kapitalbedarf von 700 bis über 1.000 Euro für ein aktuelles Flaggschiff ist nicht für jeden kurzfristig aufzubringen. Mittel- und Einsteiger-Android-Geräte — etwa das Google Pixel 8a für rund 499 Euro oder das Samsung Galaxy A55 für unter 400 Euro — machen diesen Weg aber auch für Durchschnittsbudgets gangbar.

SIM-Only + Ratenfinanzierung

Dieses Modell verbindet die Flexibilität des SIM-Only-Tarifs mit der Möglichkeit, das Gerät über Zeit abzuzahlen. Es ist das transparenteste der drei Modelle und bietet gleichzeitig die größte Entscheidungsfreiheit. Der Haken: Es erfordert Disziplin beim aktiven Verwalten zweier separater Verträge und eine ausreichende Bonität.

Flexibilität als struktureller Vorteil

Wer Gerät und Tarif trennt, gewinnt eine Handlungsfreiheit, die im deutschen Mobilfunkmarkt erheblichen Wert hat. Der Markt für SIM-Only-Tarife ist stark im Wandel: 5G-Tarife werden günstiger, Datenobergrenzen steigen, regionale Unterschiede in der Netzqualität verschieben sich. Wer nicht an einen Anbieter gebunden ist, kann reagieren.

Ein typisches Szenario: Ein Nutzer zieht aus einer Großstadt in eine ländliche Region. Das Netz, das er bislang genutzt hat, bietet dort schlechte 4G-Abdeckung, während ein Wettbewerber massiv in die ländliche 5G-Infrastruktur investiert hat. Wer SIM-Only läuft, kann binnen eines Monats wechseln. Wer im Subventionsvertrag steckt, muss entweder die restliche Laufzeit aushalten oder sich gegen eine Gebühr vorzeitig herauslösen — sofern das überhaupt möglich ist. Im TKG ist zwar ein außerordentliches Kündigungsrecht bei dauerhafter Schlechtleistung verankert (§ 68 TKG), dessen Durchsetzung in der Praxis aber aufwendig ist.

Wer den Tarif frei wählen kann, sollte dabei die 5G-Netzabdeckung am eigenen Wohnort und auf regelmäßigen Strecken vorab prüfen — denn nicht überall, wo 5G auf dem Datenblatt steht, ist auch eine verlässliche 5G-Versorgung im Alltag verfügbar. Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber selbst veröffentlichen Versorgungskarten, die jedoch mitunter optimistischer sind als die Realität.

Android-spezifisch: Update-Zyklen und Vertragslaufzeiten

Dieser Aspekt ist für Android-Nutzer besonders relevant, weil er direkt aus dem fragmentierten Android-Ökosystem resultiert. Die Update-Politik der Hersteller variiert erheblich:

  • Samsung verspricht seit 2023 für seine Galaxy-S-Serie und ausgewählte Mittelklassemodelle
    sieben Jahre Sicherheitsupdates und vier bis fünf OS-Updates.
  • Google Pixel (ab Pixel 8) bietet ebenfalls sieben Jahre Sicherheitsupdates und OS-Upgrades.
  • OnePlus, Xiaomi, Oppo liegen je nach Modell bei zwei bis vier Jahren, teils mit
    Einschränkungen.
  • Budget-Hersteller und Nischengeräte erhalten häufig nur ein bis zwei Jahre Updates,
    manchmal noch weniger.

Ein 24-Monats-Subventionsvertrag passt zum Galaxy S25 oder einem Pixel 9 vergleichsweise gut — das Gerät wird nach zwei Jahren noch problemlos Sicherheitsupdates erhalten. Bei einem Mittelklassemodell eines Herstellers mit kürzerem Update-Versprechen kann die Bindung dagegen dazu führen, dass man nach Ende des Vertrags ein Gerät in der Hand hält, das zwar noch funktioniert, aber keine Sicherheitsupdates mehr bekommt.

Das ist kein rein theoretisches Problem: Ältere Android-Versionen ohne aktuelle Sicherheitspatches sind angreifbarer gegenüber Malware und Exploits. Für berufliche Nutzung, Mobile-Banking oder die Verwaltung sensibler Daten ist ein Gerät ohne aktuelle Updates ein kalkulierbares Risiko, das viele Nutzer unterschätzen.

Wer also ein Android-Gerät mit kürzerer Update-Garantie kauft und es im Rahmen eines 24- Monats-Vertrags nutzt, sollte genau prüfen, ob das Gerät nach Vertragsende noch aktuell genug sein wird — oder ob es zum erneuten Wechsel zwingt, womöglich in einen weiteren Subventionsvertrag.

Wiederverkaufswert und Eigentumsverhältnisse

Ein weiterer Aspekt, der bei der Entscheidung oft vernachlässigt wird, ist der Restwert des Geräts und die Frage, wem es zu welchem Zeitpunkt tatsächlich gehört.

Subventionsvertrag

Bei einem klassischen Subventionsvertrag geht das Eigentum am Gerät in der Regel sofort auf den Käufer über, sobald er es in Empfang nimmt. Der Netzbetreiber hat keinen Eigentumsvorbehalt, weil kein klassischer Kreditvertrag besteht. Das Gerät kann theoretisch sofort weiterverkauft werden — was praktisch aber wenig sinnvoll ist, weil die monatlichen Gebühren unabhängig vom Gerät weiterlaufen.

Separate Ratenfinanzierung

Bei einer Finanzierung über ein Kreditinstitut oder einen Händler mit Ratenzahlung gilt in der Regel ein Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB: Das Gerät bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers oder der finanzierenden Bank. Das bedeutet praktisch: Wer das Gerät vor vollständiger Tilgung verkaufen möchte, braucht entweder die Zustimmung des Gläubigers oder muss die Restschuld zunächst begleichen.
Für den Wiederverkauf — etwa über eBay Kleinanzeigen oder Swappie — ist es also wichtig zu wissen, ob eine Finanzierung noch läuft und ob sie sondertilgbar ist. Viele Verbraucherfinanzierungen erlauben kostenlose Sondertilgungen, einige berechnen dafür jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Restwerte im Vergleich

Samsung-Flaggschiffe verlieren nach aktuellen Sekundärmarktdaten in den ersten 24 Monaten zwischen 40 und 55 Prozent ihres Neupreises. Google-Pixel-Modelle folgen einem ähnlichen Muster, während chinesische Marken häufig schneller an Wert verlieren. Wer ein Gerät nach zwei Jahren wechseln möchte und es frei von Verbindlichkeiten besitzt, kann den Restwert als Eigenkapital in das nächste Gerät einbringen — ein Vorteil, den der Subventionsvertragskunde strukturell nicht hat.

person-scrolling-through-mobile-game-app-store-on-2026-07-21-20-08-53-utc

Foto: Envato

Bonitätsprüfung: beide Wege prüfen, aber unterschiedlich

eine Bonitätsprüfung voraus. Der Netzbetreiber prüft beim Vertragsabschluss, ob der Kunde zahlungsfähig ist — üblicherweise über Schufa oder einen vergleichbaren Auskunftsdienst. Das gilt auch für SIM-Only-Verträge mit 24-monatiger Bindung, wenn auch mitunter weniger streng als bei einer Gerätefinanzierung.
Bei einer separaten Geräte-Ratenfinanzierung ist die Prüfung in der Regel etwas strikter, weil ein Kreditvertrag nach § 491 BGB abgeschlossen wird, für den das Kreditwesengesetz (KWG) und die
europäische Verbraucherkreditrichtlinie gelten. Banken und Finanzierungsinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen.
Für Verbraucher mit eingeschränkter Bonität — etwa durch vergangene Zahlungsprobleme oder einen Schufa-Eintrag — stellt das eine reale Hürde dar. Der klassische Subventionsvertrag lehnt
in solchen Fällen ebenfalls oft ab. Es gibt jedoch spezialisierte Anbieter, die sich auf Konstellationen eingelassen haben, die Standardbanken ablehnen würden. Händler, die gezielt
einen Handyvertrag trotz Schufa im Sinne einer reinen Gerätefinanzierung anbieten, prüfen Anfragen individuell statt rein automatisiert und kommen in bestimmten Fällen auch bei
eingeschränkter Bonität zu einer Zusage. Genau hier lohnt der besonders genaue Blick auf die Konditionen: Das höhere Ausfallrisiko schlägt sich regelmäßig in höheren Zinssätzen oder
strengeren Vertragsbedingungen nieder.
Wer weiß, dass die eigene Bonität nicht makellos ist, sollte in jedem Fall vorab eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen (einmal jährlich kostenlos nach Art. 15 DSGVO) und prüfen, ob etwaige Einträge korrekt sind. Falsche oder veraltete Einträge können beantragt werden zu löschen — das kann die Chancen auf eine Finanzierung erheblich verbessern.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Wer Smartphone und Tarif online abschließt, hat nach § 355 BGB in Verbindung mit § 312g BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das gilt sowohl für den Tarifvertrag als auch für einen separat abgeschlossenen Finanzierungsvertrag. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei Warenlieferung mit dem Tag des Erhalts der Ware.
Besonders relevant ist das Konzept der verbundenen Verträge nach § 358 BGB: Wenn der Finanzierungsvertrag wirtschaftlich mit dem Kaufvertrag für das Smartphone verbunden ist — was bei Händlerfinanzierungen häufig der Fall ist —, gilt: Wer einen der beiden Verträge widerruft, wird automatisch auch von dem anderen frei. Das schützt den Verbraucher davor, ein Smartphone zurückgeben zu müssen, aber weiterhin eine laufende Finanzierung bedienen zu müssen.
Bei einem Subventionsvertrag ist die Situation etwas komplexer: Tarif- und Geräteanteil sind in einem einzigen Vertrag zusammengefasst. Der Widerruf dieses Vertrags muss daher als Ganzes erfolgen — eine Teilkündigung (nur das Gerät behalten, Tarif widerrufen) ist nicht möglich.
Wichtig: Das Widerrufsrecht entfällt bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, oder wenn der Verbraucher die SIM-Karte bereits aktiviert und genutzt hat. Letzteres ist in der Praxis eine häufige Stolperfalle — wer einen neuen Tarif sofort aktiviert, verliert unter Umständen sein Widerrufsrecht für diesen Teil des Vertrags.

Worauf bei Finanzierungsangeboten zu achten ist

Wer sich für das Modell SIM-Only plus separate Ratenfinanzierung entscheidet, sollte beim
Finanzierungsvertrag auf folgende Punkte besonders achten:

Effektivzins

Der effektive Jahreszins ist die wichtigste Vergleichsgröße. Er enthält alle Kosten der Finanzierung — Bearbeitungsgebühren, Zinsen, Versicherungen, sofern diese verpflichtend sind. Angebote mit 0 Prozent Effektivzins gibt es durchaus, aber oft sind sie an Bedingungen geknüpft oder kompensieren die Zinsfreiheit durch einen höheren Gerätepreis. Ein Effektivzins zwischen 4 und 8 Prozent ist im aktuellen Marktumfeld (Stand 2025) ein realistischer Richtwert für seriöse Angebote.

Gesamtbetrag der Finanzierung

Der Gesamtbetrag enthält alle Raten plus etwaige Gebühren und muss nach der Verbraucherkreditrichtlinie klar ausgewiesen werden. Er ist der wichtigste Wert zur Beurteilung der tatsächlichen Gesamtkosten und sollte immer mit dem Barkaufpreis verglichen werden.

Restschuldversicherung

Viele Anbieter bieten im Rahmen der Finanzierung eine Restschuldversicherung an, die bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod einspringt. Diese Versicherungen sind oft teuer und in vielen Fällen nicht sinnvoll. Sie erhöhen den Gesamtbetrag der Finanzierung erheblich und sind in der Regel freiwillig — ein Anbieter, der sie als Pflichtbedingung darstellt, handelt möglicherweise unlauter.

Sondertilgung

Die Möglichkeit, die Finanzierung vorzeitig vollständig oder teilweise zu tilgen, ist ein wertvolles Recht. Nach § 500 BGB hat der Verbraucher das Recht auf jederzeitige vorzeitige Rückzahlung. Der Kreditgeber kann dabei jedoch eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen — bei Laufzeiten unter einem Jahr maximal 0,5 Prozent, bei längeren Laufzeiten maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (§ 502 BGB). Diese Entschädigung ist gesetzlich gedeckelt und sollte bei einem Gerät im mittleren Preissegment kein wesentliches Hindernis darstellen.

Anzahl der Raten und Laufzeit

Finanzierungen mit sehr kurzen Laufzeiten von 12 Monaten bringen zwar weniger Zinskosten, erhöhen aber die monatliche Belastung. Laufzeiten von 24 oder 36 Monaten reduzieren die monatliche Rate, erhöhen jedoch den Gesamtbetrag. Als Faustregel gilt: Die monatliche Rate für Tarif und Gerätefinanzierung zusammen sollte nicht mehr als 3 bis 4 Prozent des Nettohaushaltseinkommens ausmachen, um finanziellen Spielraum zu erhalten.

Fazit: Kein universelles Richtig oder Falsch

Die Entscheidung zwischen Subventionsvertrag, Barkauf und Ratenfinanzierung lässt sich nicht pauschal treffen. Sie hängt von individuellen Faktoren ab: der eigenen Liquidität, der Preissensibilität, dem Interesse an aktivem Tarifmanagement und nicht zuletzt von der Bereitschaft, sich um zwei separate Verträge zu kümmern.
Klar ist: Der verbreitete Glaube, der Subventionsvertrag sei das Einfachste und Günstigste, hält einer nüchternen Kostenbetrachtung selten stand. Wer nach Ablauf des Vertrags weiter den alten Tarif zahlt, zahlt im schlimmsten Fall jahrelang einen impliziten Aufpreis für ein Gerät, das längst abbezahlt wäre. Das Trennungsmodell — SIM-Only-Tarif plus separate Geräteentscheidung — gibt die Kontrolle zurück an den Verbraucher. Es erfordert etwas mehr Aufmerksamkeit, belohnt diese aber mit strukturell mehr Flexibilität, mehr Preistransparenz und im Langzeithorizont in der Regel geringeren Gesamtkosten. Für Android-Nutzer, die ohnehin technikaffin sind und Update-Zyklen, Herstellerversprechen und Netzqualität im Blick behalten, ist die getrennte Verwaltung von Gerät und Tarif der logisch konsistentere Ansatz. Denn wer sein Betriebssystem pflegt und seine App-Berechtigungen im Griff hat, sollte auch seinen Mobilfunkvertrag aktiv managen.

auf Facebook teilen auf Google+ teilen auf Twitter teilen

Kennst du schon unsere Magazine?

Alle Magazine anzeigen