Auch wenn Sie es vielleicht für einen Scherz halten: Im deutschen Niedersachsen hat eine Familie gegen eine Stadtverwaltung geklagt, weil die Tochter den Namen einer bekannten Sprachassistentin trägt und ihr eine Namensänderung bislang verwehrt wurde. Dies führte dazu, dass das junge Mädchen auf dem Schulhof immer öfters Mobbingattacken ausgesetzt war, weil die Mitschüler ihm etwa Befehle erteilten, wie man sie sonst nur Siri, Alexa und Co. zuruft.
Nachdem der Antrag auf Namensänderung, mangels ärztlichem oder psychologischem Gutachten, von der zuständigen Stadtverwaltung wegen Nichtigkeit abgelehnt wurde, folgte der Gang zum Verwaltungsgericht nach Göttingen. Dieses urteilte trotz fehlendem Gutachten zugunsten der Familie, weil der Richter es nicht zwingend für nötig befand, dass erst eine nachweisbare seelische Krankheit vorliegen muss, ehe jemand einschreiten kann.
Somit wurde einem solchen, möglicherweise künftig auftretendem Geschehen vorgebeugt und das kleine Mädchen erhält nun einen Zweitnamen, der künftig als Rufname dienen soll. Welchen Namen die Familie bei der Geburt wählte, ob Siri oder Alexa, ist nicht bekannt.
Quelle: orf.at