Am Landgericht Mannheim erging kürzlich ein Urteil im Patentstreit zwischen Motorola und dem niedersächsischen Leiterplatten-Spezialisten LPKF Laser & Electronics AG. Es verurteilt Motorola in erster Instanz zu einem Verkaufsstopp und einer Rückrufaktion der Geräte, in denen die Patente der deutschen Firma verletzt werden.
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Eines gleich vorweg: Nein, die fragliche Rückrufaktion wird natürlich nicht bis zum Kunden reichen – nur Lagerbestände von Motorola-Geräten bei Händlern sind betroffen. Diese könnte Motorola Deutschland wieder einziehen müssen, wenn das gestrige Urteil des Landegerichts Mannheim rechtskräftig wird. Doch alles der Reihe nach…
Die  in Garbsen bei Hannover ansäßige LPKF Laser & Electronics AG hatte Motorola geklagt, weil sie ihre Patente rund um ein Verfahren zur Bearbeitung von Leiterplatten mittels Laser (das sogenannte LDS-Verfahren) verletzt sah. Das Landgericht Mannheim gab dem Technologie-Unternehmen nun in erster Instanz recht und verurteilte Motorola USA und Deutschland dazu, den Vertrieb von Geräten zu stoppen, die Komponenten enthalten, in denen diese Patente verletzt werden. Im Falle der Deutschland-Tochter geht das Urteil noch weiter und schreibt sogar einen Rückruf der betroffenen Geräte von gewerblichen Käufern (in der Praxis wohl also Händlern) vor.
Welche Geräte von dem Urteil betroffen sind, geht aus dem Text nicht hervor – es wird jedoch vermutet, dass das Moto X und der Verkaufsschlager Moto G darunter sind. Die gerichtliche Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und man kann wohl davon ausgehen, dass Motorola die Entscheidung in einem Berufungsverfahren anfechten wird. Daher ist auch kein unmittelbarer Verkaufsstopp in Aussicht. Patentverfahren sind zudem berüchtigt für ihre Komplexität – die Sache könnte sich also noch lange hinziehen.
Der deutsche Laser-Spezialist LPKF ist übrigens auch in Patentstreitigkeiten in China verwickelt, wo die Durchsetzung seines geistigen Eigentums sich wohl noch langwieriger gestalten dürfte.