Gruppenunterhaltungen via WhatsApp sind in den meisten Schulklassen vermutlich normal. Dass es dabei einmal zu einer unüberlegten Äußerung über Lehrer kommen kann, wird auch kaum jemanden überraschen. Genau eine solche Aussage ist einem 14-jährigen Schüler zum Verhängnis geworden. Er wurde vom Unterricht ausgeschlossen.
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Mit den Nachrichten „Frau X muss man schlagen“ und „Ich schwör Frau X soll weg die foatze“ hat sich ein 14-jähriger Schüler aus Stuttgart abfällig gegenüber seinen Mitschülern in der WhatsApp-Gruppe geäußert. Daraufhin wurde vom umgehend ein fünfzehntägiger Unterrichtsausschluss über den Schüler verhängt. Dieser legte zwar Widerspruch ein, allerdings wurde der Antrag sofort abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründet die Ablehnung des Antrags mit dem schweren und vor allem wiederholten Fehlverhalten des Schülers, welche die Lehrerin hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsrechte verletzt. Zudem wurde damit auch der schulische Frieden gestört.
Besonders schwerwiegend war aber das bereits mehrfach protokollierte Fehlverhalten des Schülers. Bemerkungen wie „Hurenfotze“ oder das permanente Provozieren der Lehrkräfte sprechen eine deutliche Sprache in diesem Fall.
Quelle: Juris.de (via: Futurezone)