Bevorzugt das Unternehmen Google mit Hilfe seines Smartphone-Betriebssystems Android seine eigenen Produkte – zum unfairen Nachteil der Konkurrenz? Die Deutsche Telekom möchte dies durch die Europäische Kommission klären lassen.
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Die Deutsche Telekom erwägt, gegen Google eine Wettbewerbsbeschwerde einzureichen. Dies geht hervor aus einem Bericht der Tageszeitung New York Times, der sich auf „mehrere Personen mit direkter Kenntnis“ beruft, die ihre Identität jedoch geheimhalten möchten.
Die Beschwerde, die die Telekom voraussichtlich Anfang November einreichen wird, konzentriert sich darauf, ob das Unternehmen Google sein Smartphone-Betriebssystem Android verwendet, um seinen eigenen Produkten wie „Google Maps“ und der Internet-Suchmaschine auf unfaire Weise einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.
Zweimal „kein Kommentar“
Der Google-Pressesprecher Al Verney lehnte es ab, die mögliche Beschwerde zu kommentieren, wies aber darauf hin, dass die Android-Software dazu beigetragen habe, für mehr Konkurrenz auf dem weltweiten Smartphone-Markt zu sorgen.
Auch der Telekom Pressesprecher Andreas Middel wollte keinen Kommentar zu der Beschwerde abgeben, erwähnte aber in einer E-Mail-Nachricht an die New York Times, dass die Telekom an der Untersuchung der Europäischen Kommission beteiligt sei.
Kartellrechtliche Untersuchung durch die Europäische Kommission
Im April dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, bei der es um das Betriebssystem Android geht, genauer darum, „ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat“.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte spielen im täglichen Leben vieler Menschen eine immer wichtigere Rolle. Ich möchte sicherstellen, dass die Märkte in diesem Bereich sich entwickeln können, ohne dabei von einem Unternehmen durch wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden.“
Quellen: New York Times, Europäische Kommission