Das Landgericht Düsseldorf hat im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple um Samsung einen Verhandlungstermin für den 25.8. angesetzt. Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Was wurde verletzt? Nun, Apple wirft Samsung vor, für die Galaxy Smartphones und Tablets die Benutzeroberfläche und bestimmte Designelemente des iPhones bzw. iPads kopiert zu haben. Apple behauptet zudem, dass Samsung den Ruf des iPads als ein Produkt „mit Kultstatus“ für sich ausnutze.
Die Koreaner reagierten übrigens mit Gegenklagen und werfen Apple vor, zehn Samsung-Patente verletzt zu haben.
Übrigens wird man das Galaxy Tab trotz der Einstweilgen Verfügung (EV) in Deutschland dennoch kaufen können. Media Markt wird das Tablet ab 13. August wie geplant verkaufen. Die EV richte sich ja nur gegen Samsung und nicht gegen die Retailer. Die haben jedenfalls noch keine EV erhalten und dies wäre Voraussetzung dafür, dass das Tablet nicht verkauft wird. Nachschub durch Samsung wird es vorerst aber nicht geben.