Der deutsche Rechtsanwalt Chan-jo Yun hat Klage gegen Mark Zuckerberg und andere Personen aus der Facebook-Chefabteilung eingereicht. Der Grund: 438 fein säuberlich gesammelte Hassbotschaften, die laut Facebook keinen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien darstellen.
Nichts Neues
Natürlich verbieten die Richtlinien auf Facebook Hassbotschaften jedweder Art, aber jeder, der damit bereits zu tun hatte, wird bestätigen können, dass diese Regeln bestenfalls eine Alibi-Funktion haben. Wer dergleichen meldet, bekommt in den meisten Fällen lediglich zur Antwort, dass die beanstandeten Inhalte nicht gegen die Richtlinien von Facebook verstoßen.
Dabei stellen diese Posts oft genug einen klaren Rechteverstoß dar. Dass Facebook nicht wirklich reagiert, liegt unter anderem daran, dass sich das Netzwerk ganz gerne dahinter verschanzt, dass es nicht dem deutschen Recht unterliege. Das kann sich allerdings schnell als Bumerang entpuppen, denn inzwischen hat der EuGH einige Dinge klar festgelegt. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass Facebook durchaus deutschem Recht unterliegen kann.
Wir hoffen, dass Herr Yun mit seiner Klage Erfolg haben wird, denn dies wäre ein guter Schritt in Richtung Verbraucherschutz.
Quelle: Daily Mail