Wer dachte, mit dem letzten Urteil Apple vs Samsung sei Ruhe in den Patentstreit gekommen, der irrt: Wie erwartet hat Samsung nun Berufung gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts eingelegt, um den Verkaufstop des Samsung Galaxy Tab 10.1 doch noch zu entgehen.
Entscheidung nicht vor Weihnachten
Aufgrund der Berufung ist nun nicht mehr das Landesgericht, sondern ein Oberlandesgericht zuständig. Dieses teilte mit das Samsung die Berufung innerhalb von zwei Monaten begründen müsse. Ist dies geschehen erhält Apple Gelegenheit der Berufung etwas entgegen zu setzen. Erst dann würde ein mündlicher Verhandlungstermin festgelegt werden – das Weihnachtsgeschäft in Deutschland wird Samsung so wohl kaum noch mitnehmen können, was Apple sicherlich ganz recht sein dürfte.
Von wegen innere Werte
Apples Vorwurf liegt darin, das der Konzern den südkoreanern von Samsung anlastet geschützte Designmuster des Ipad verwendet zu haben. Bestätigt durch das Landgericht, muss Samsung sich einer einstweiligen Verfügung beugen die den Verkauf und das Bewerben des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bis auf weiteres untersagt.
Dabei geht es ausschließlich um das Äußere der Geräte, im Gegensatz zum niederländischen Urteil wurden keine Patente verletzt. Dort hat Apple einen EU-weiten Verkaufstop der Samsung Smartphones S, SII und Ace erwirken können da das Gericht es als erwiesen ansah, das Samsung mit der Gallery App aus Android Apple-Patente verletzt habe.
Die umstrittenen Designelemente (Geschmacksmuster) hatte Apple sich bereits 2004 gesichert. Die Aufgabe des Gerichts war es, diese Geschmacksmuster mit dem jetzigen Galaxy Tab zu vergleichen und eine zu hohe Ähnlichkeit zu bescheinigen – um einen direkten Vergleich Ipad vs Galaxy Tab ging es dabei nicht.