Die Bundesnetzagentur will härter gegen sogenannte „Ping Calls“ vorgehen.
Immer mehr Beschwerden werden wegen „Ping-Calls“ eingereicht, in den letzten zwei Monaten sogar bis zu 50.000. Dabei handelt es sich um Anrufe aus dem Ausland, bei denen das Mobiltelefon einmal klingelt und der Nutzer nach einem Rückruf dieser Nummer einen satten Kostenbetrag bei der nächsten Abrechnung präsentiert bekommt.
Bei den Nummern lässt es sich nur schwer erkennen, ob es sich um ausländische Anrufe handelt, da diese leicht mit den regionalen Ortsvorwahlen in Deutschland (z.B.: Tunesien (+216 bzw. 00216) usw.) verwechselt werden können.
Blacklist
Die Bundesnetzagentur möchte jetzt die Mobilfunknutzer mehr schützen und Netzanbieter dazu verpflichten, bei Anrufen aus bestimmten Ländern eine Ansage vorzuschalten, damit der Nutzer gewarnt wird. Die Agentur legte bis zu 22 Länder fest, für welche diese Verpflichtung am 15. Januar. 2018 in Kraft treten soll.
Für den Fall dass man schon in eine solche Kostenfalle getappt ist, könnte man ggfs. aufatmen und sich die Kosten sparen. Denn die Bundesagentur hat für eine Vielzahl solcher Rufnummern ein „Rechnungslegungs- und Inkassoverbot“ festgelegt, d.h. dass diese Anrufe nicht verrechnet werden dürfen.
Die Liste der gefährlichen Rufnummern, sowie weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier.
Quelle: Bundesnetzagentur