Vermeintliche Wasserschäden: Wie Handy-Hersteller bei der Garantie tricksen

Redaktion 30. May 2013 17 Kommentar(e)

Immer öfter würden Handy-Hersteller Garantie und Gewährleistung wegen angeblicher Feuchtigkeit ausschließen, kritisieren nun Konsumentenschützer. Besonders Samsung und Nokia sollen sich so aus ihrer Verantwortung stehlen. Doch was ist dran an diesen Anschuldigungen?

Wenn das neue Handy nicht mehr funktioniert, ist das immer ärgerlich. Neben den persönlichen Informationen, die auf dem Gerät gespeichert sind und nun möglicherweise von Fremden bei der Reparatur eingesehen werden können, muss man sich auch immer um Ersatz für den mobilen Begleiter kümmern. Umso ärgerlicher ist es, wenn das teure Gerät dann unrepariert zurückkommt und man wegen angeblich eingedrungener Feuchtigkeit seine Garantieansprüche verliert. Dieses kundenunfreundliche Vorgehen häuft sich immer öfter, wie der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) aktuell mitteilt.

Zwischen Februar 2012 und April 2013 hat der österreichische Verein rund 170 Berichte von verärgerten Kunden gesammelt, deren eingesendete Handys mit dem immer gleichen Feuchtigkeits-Argument von der Garantie ausgeschlossen wurden. Auffällig: Mehr als die Hälfte der Geräte waren Smartphones der Firma Samsung (überwiegend der Android-Reihe Galaxy), an zweiter Stelle folgte Nokia mit einem Anteil von 13 Prozent. Allerdings lässt sich der hohe Anteil beider Firmen auch mit ihrem hohen Anteil am österreichischen Handy-Markt erklären.

Einen Wasserschaden wird es zumindest beim Xperia Z nicht geben - denn es ist wasserdicht!

Einen Wasserschaden wird es zumindest beim Xperia Z nicht geben – denn es ist wasserdicht!

Dabei sei in vielen Fällen “von Feuchtigkeit keine Spur oder der Feuchtigkeitseintritt hängt nicht ursächlich mit dem Schaden zusammen”, berichten die Experten des VKI. Neben der nicht erbrachten Garantieleistung müssten Kunden auch häufig eine Rechnung zwischen 30 oder 40 Euro erbringen, die dann als “Bearbeitungsgebühr” deklariert wird. Ein Gegengutachten gegen den angeblichen Wasserschaden zu erstellen, ist jedoch meistens unwirtschaftlich, da der Preis den Wert des Handys weit übersteigen würde. So ein Gegengutachten oder eine Klageandrohung gegen den Verkäufer bzw. Hersteller lohnt also sich nur dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese den Fall auch übernehmen wird.

Tatsächlich sind manche Handys sogar konstruktionsbedingt anfällig für Wasserschäden, wie der VKI weiter ausführt. Beispielsweise sei es denkbar, dass bei Geräten leichter Feuchtigkeit eindringen kann, deren Anschluss für das USB-Kabel sich an der Unterseite befindet. Feuchtigkeit muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem irreparablen Schaden führen. Den Verbraucherschützern sind Berichte bekannt, wo Konsumenten ihre vom Hersteller von der Garantie ausgeschlossenen Handys selbst geöffnet und die Kontakte mit einer Bürste von Oxidationsspuren gereinigt oder ausgeblasen haben. Danach funktionierten die angeblich irreparablen Geräte wieder einwandfrei.

Wie sieht es mit euch aus, welche Erfahrungen habt ihr mit der Reparatur bzw. der Gewährleistung von euren Handys gemacht? Eure Berichte, positiv wie negativ, ab in die Kommentare!

Quelle: DiePresse.com

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